Vor Verjährung der Strafe verhaftet

Am Mittwochmorgen (01.10.2025) nahmen Bundespolizisten in Stralsund einen Mann fest.
Stralsund (ots) - Gegen den 39-jährigen Deutschen lag ein Haftbefehl vor.
Im Dezember 2022 wurde der Hansestädter vom Amtsgericht Stralsund wegen mehrerer Verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Falle der Nichtzahlung der Gesamtsumme von 800 Euro war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 20 Tagen angedroht.
Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann war seit seiner Verurteilung für die Behörden nicht erreichbar. Somit hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund im November 2023 Haftbefehl erlassen. Die Vollstreckung dieser Strafe wäre in einem halben Jahr verjährt gewesen.
Zudem wurden bei der Person Betäubungsmittel (LSD, Amphetamine) in geringen Mengen sichergestellt.
Der Mann konnte durch Begleichung der geforderten Summe die Haftstrafe zwar abwenden, gegen ihn wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen des Drogenbesitzes eingeleitet.
Im Dezember 2022 wurde der Hansestädter vom Amtsgericht Stralsund wegen mehrerer Verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Falle der Nichtzahlung der Gesamtsumme von 800 Euro war eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 20 Tagen angedroht.
Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann war seit seiner Verurteilung für die Behörden nicht erreichbar. Somit hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund im November 2023 Haftbefehl erlassen. Die Vollstreckung dieser Strafe wäre in einem halben Jahr verjährt gewesen.
Zudem wurden bei der Person Betäubungsmittel (LSD, Amphetamine) in geringen Mengen sichergestellt.
Der Mann konnte durch Begleichung der geforderten Summe die Haftstrafe zwar abwenden, gegen ihn wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen des Drogenbesitzes eingeleitet.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern