Zwei Haftbefehle auf Kreuzfahrtriesen vollstreckt

Der Anlauf des Kreuzfahrtschiffes "Disney Adventure" am Mittwoch (03.09.2025) im Fährhafen Sassnitz/Mukran war auch für die Bundespolizei von Bedeutung.
Sassnitz, Stralsund (ots) - Im Rahmen stichpunktartiger Kontrollen wurden zwei Personen an Bord festgenommen, welche per Haftbefehl gesucht wurden.
Die Auswertung von Passagierdaten, welche der Bundespolizei von allen anlaufenden Schiffen zur Verfügung gestellt werden, führte zu den Fahndungsnotierungen. Bei den beiden Personen handelt es sich um mitreisende Werftarbeiter, welche auf der Erprobungsfahrt des Schiffes abschließende Arbeiten durchführen sollen.
Ein 44-jähriger Kroate wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht. Wegen dieses Delikts ist der Mann im Jahr 2022 vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Summe und durfte an Bord verbleiben.
Ferner lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen 24-jährigen slowenischen Staatsangehörigen wegen Betruges vor. Der Aufenthalt des jungen Mannes war bisher unbekannt. Die Staatsanwaltschaft München hat ihn deswegen vor zwei Monaten zur Festnahme ausgeschrieben.
Der Beschuldigte musste das Schiff verlassen und verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei in Stralsund. Heute Nachmittag (04.09.2025) wurde der Haftbefehl am Amtsgericht Stralsund richterlich bestätigt. Somit endete seine geplante Seereise in einer Justizvollzugsanstalt, all-inclusive.
Die Auswertung von Passagierdaten, welche der Bundespolizei von allen anlaufenden Schiffen zur Verfügung gestellt werden, führte zu den Fahndungsnotierungen. Bei den beiden Personen handelt es sich um mitreisende Werftarbeiter, welche auf der Erprobungsfahrt des Schiffes abschließende Arbeiten durchführen sollen.
Ein 44-jähriger Kroate wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht. Wegen dieses Delikts ist der Mann im Jahr 2022 vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Summe und durfte an Bord verbleiben.
Ferner lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen 24-jährigen slowenischen Staatsangehörigen wegen Betruges vor. Der Aufenthalt des jungen Mannes war bisher unbekannt. Die Staatsanwaltschaft München hat ihn deswegen vor zwei Monaten zur Festnahme ausgeschrieben.
Der Beschuldigte musste das Schiff verlassen und verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei in Stralsund. Heute Nachmittag (04.09.2025) wurde der Haftbefehl am Amtsgericht Stralsund richterlich bestätigt. Somit endete seine geplante Seereise in einer Justizvollzugsanstalt, all-inclusive.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern