Aserbaidschaner mit drei Haftbefehlen
Auch während der Weihnachtsfeiertage hatten die Pasewalker Bundespolizisten wieder viel zu tun.
Pasewalk (ots) - Neben dem normalen Tagesgeschäft gab es auch wieder Fahndungstreffer.
So wurde ein 58- jähriger Aserbaidschaner am zweiten Weihnachtsfeiertag im Rahmen einer Zugstreife von Grambow nach Löcknitz im Regionalexpress 5360 aus Polen kommend festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab gleich drei Ausschreibungen zur Festnahme/Strafvollstreckung:
1. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Hier war eine Erzwingungshaft von 2 Tagen zu verbüßen. Eine sofortige Zahlung von 50,00 Euro befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft.
2. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
In diesem Fall war eine Erzwingungshaft von 3 Tagen zu vollstrecken. Die sofortige Zahlung von 55,00 Euro befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft.
3. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Diebstahl
Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 320,00,00 Euro, eine Reststrafe von 2,80 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 89,50 Euro zahlen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe war hier auf 8 Tage festgelegt.
Bei der Durchsuchung wurden eine gültige norwegische Asylbewerberbescheinigung sowie zwei augenscheinliche falsche ukrainische Führerscheine aufgefunden. Der Aserbaidschaner wurde gem. § 276 StGB, Verschaffen von amtlichen Ausweisen, angezeigt.
Aufgrund fehlender Barmittel wurde er nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
So wurde ein 58- jähriger Aserbaidschaner am zweiten Weihnachtsfeiertag im Rahmen einer Zugstreife von Grambow nach Löcknitz im Regionalexpress 5360 aus Polen kommend festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab gleich drei Ausschreibungen zur Festnahme/Strafvollstreckung:
1. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Hier war eine Erzwingungshaft von 2 Tagen zu verbüßen. Eine sofortige Zahlung von 50,00 Euro befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft.
2. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
In diesem Fall war eine Erzwingungshaft von 3 Tagen zu vollstrecken. Die sofortige Zahlung von 55,00 Euro befreit von der Vollstreckung der Erzwingungshaft.
3. durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Diebstahl
Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 320,00,00 Euro, eine Reststrafe von 2,80 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 89,50 Euro zahlen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe war hier auf 8 Tage festgelegt.
Bei der Durchsuchung wurden eine gültige norwegische Asylbewerberbescheinigung sowie zwei augenscheinliche falsche ukrainische Führerscheine aufgefunden. Der Aserbaidschaner wurde gem. § 276 StGB, Verschaffen von amtlichen Ausweisen, angezeigt.
Aufgrund fehlender Barmittel wurde er nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern