Bundespolizei vollstreckte am Wochenende drei Haftbefehle

Für einen 76jährigen polnischen Staatsangehörigen endete seine Bahnfahrt mit dem RE5360 von Szczecin in Richtung Pasewalk am Haltepunkt Löcknitz.
Pasewalk / Löcknitz / Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person durch eine Zugstreife der Bundespolizei ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Strafvollstreckung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholgenuss. Der Pole hatte eine Geldstrafe von 300,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 942,24 Euro zu zahlen oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen.
Des Weiteren besteht gegen die Person eine Fahndungsnotierung durch die ALA Hamburg zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sowie Zahlung der Geldstrafe von 300,00EUR wurde die Person aufgrund des bestehenden Einreiseverbots über den GÜG Linken nach Polen zurückgewiesen.
Eine 42jährige Bulgarin wurde am ehemaligen GÜG Pomellen/ BAB 11 als Mitreisende in einem PKW kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme - Untersuchungshaftbefehl wegen der Straftat Räuberischer Diebstahl.
Die Person wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Gefangenensammelstelle in Berlin übergeben.
Ein weiterer polnischer Staatsangehöriger wurde auf der BAB 11 Höhe Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem polnischen Reisebus in Fahrtrichtung Berlin festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 31jährigen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Vorführhaftbefehl wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde. Nach Vorführung am zuständigen Amtsgericht Eberswalde wurde die Person nach richterlichem Entscheid wieder auf freien Fuß gesetzt.
Des Weiteren besteht gegen die Person eine Fahndungsnotierung durch die ALA Hamburg zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sowie Zahlung der Geldstrafe von 300,00EUR wurde die Person aufgrund des bestehenden Einreiseverbots über den GÜG Linken nach Polen zurückgewiesen.
Eine 42jährige Bulgarin wurde am ehemaligen GÜG Pomellen/ BAB 11 als Mitreisende in einem PKW kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme - Untersuchungshaftbefehl wegen der Straftat Räuberischer Diebstahl.
Die Person wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Gefangenensammelstelle in Berlin übergeben.
Ein weiterer polnischer Staatsangehöriger wurde auf der BAB 11 Höhe Grenzübergang Pomellen als Mitreisender in einem polnischen Reisebus in Fahrtrichtung Berlin festgestellt. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 31jährigen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Vorführhaftbefehl wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde. Nach Vorführung am zuständigen Amtsgericht Eberswalde wurde die Person nach richterlichem Entscheid wieder auf freien Fuß gesetzt.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern