Fahndungserfolge am Wochenende
In Pomellen vollstreckten Bundespolizisten am Wochenende zwei Haftbefehle.
Pasewalk (ots) - Ein 27- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Flensburg mir Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Er war Mitfahrer in einem PKW.
Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro sowie 455, 57 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, musste er eine 30- tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.
Gegen den Mann bestand noch eine zweite Fahndung.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Hier bestanden ein Vollstreckungsauftrag über 7000,00 Euro sowie 121 Euro Kosten. gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen.
Ein 28- jähriger Pole, ebenfalls Mitfahrer in einem PKW, wurde durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges gesucht.
Auch der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro und 100,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen. Hier beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage.
Eine 48- jährige Polin wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen in der Ortslage Ladenthin als Insassin in einem polnischen Kleintransporter angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung. Die Frau zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro und 217,95 Euro Verfahrenskosten. Damit konnte sie eine 40- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro sowie 455, 57 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, musste er eine 30- tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.
Gegen den Mann bestand noch eine zweite Fahndung.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Hier bestanden ein Vollstreckungsauftrag über 7000,00 Euro sowie 121 Euro Kosten. gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen.
Ein 28- jähriger Pole, ebenfalls Mitfahrer in einem PKW, wurde durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges gesucht.
Auch der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro und 100,00 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen. Hier beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage.
Eine 48- jährige Polin wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen in der Ortslage Ladenthin als Insassin in einem polnischen Kleintransporter angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung. Die Frau zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro und 217,95 Euro Verfahrenskosten. Damit konnte sie eine 40- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern