Festnahmen in Löcknitz und Pomellen
Bundespolizisten stellten gestern am späten Abend einen 47- jährigen ukrainischen Staatsangehörigen fußläufig in der Ortslage Löcknitz fest.
Pasewalk (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Festnahme aufgrund einer Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Verurteilte sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro + 86,00 Euro Verfahrenskosten zahlen. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Ein 41- jähriger Pole wurde gestern Vormittag im Rahmen der Wiedereinführung von Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung festgestellt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab hier eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Diebstahl.
Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 960,00 Euro sowie
84,50 Euro Verfahrenskosten. Des Weiteren war noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 40,00 Euro offen. Da die geforderten Geldsummen gezahlt wurden, konnte er eine 16- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Ein 41- jähriger Pole wurde gestern Vormittag im Rahmen der Wiedereinführung von Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung festgestellt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab hier eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Diebstahl.
Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 960,00 Euro sowie
84,50 Euro Verfahrenskosten. Des Weiteren war noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 40,00 Euro offen. Da die geforderten Geldsummen gezahlt wurden, konnte er eine 16- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern