Gesuchte Straftäter bezahlen Geldstrafen

Am gestrigen Morgen wurde in Pomellen ein 22- jähriger Pole festgestellt und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hof wegen Vergehens nach § 29 Betäubungsmittelgesetz. Bei dem Mann waren 160,00 EUR Geldstrafe, ein Strafrest von 40,00 EUR sowie eine Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR zu erheben. Zusätzlich kamen noch 283,27 EUR Verfahrenskosten dazu. Bei Nichtzahlung hätte er eine 2- tägige Ersatzfreiheitstrafe absitzen müssen.
Ein durchgeführter Drogenwischtest verlief positiv auf Kokain. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass gegen den Polen eine unanfechtbare Einziehung der Fahrerlaubnis bestand.
Zuständigkeitshalber erfolgte die Übernahme der Person durch die Landespolizei zwecks der Durchführung einer Blutprobe zur Sicherung des Strafverfahrens gem.
§ 21 Straßenverkehrsgesetz.
Der Mann muss sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Ein 37- jähriger Georgier wurde durch den polnischen Grenzschutz nach Deutschland zurückgewiesen. Grund- fehlende Reisedokumente.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab drei Fahndungsnotierungen:
1. eine Fahndungsausschreibung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft Erfurt. Hier waren 1600,00 EUR Geldstrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe 109,00 Euro offen.
Als Ersatzfreiheitsstrafe waren 20 Tage festgelegt.
2. eine Fahndungsausschreibung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
3. Aufenthaltsermittlung wegen Urkundenfälschung.
Die Person konnte die geforderten Geldstrafen/ Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 2309,00 EUR bezahlen und wurde nach Ausstellung eines Notreiseausweises wieder auf freien Fuß gesetzt. Er reiste anschließend nach Polen aus.
Ein durchgeführter Drogenwischtest verlief positiv auf Kokain. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass gegen den Polen eine unanfechtbare Einziehung der Fahrerlaubnis bestand.
Zuständigkeitshalber erfolgte die Übernahme der Person durch die Landespolizei zwecks der Durchführung einer Blutprobe zur Sicherung des Strafverfahrens gem.
§ 21 Straßenverkehrsgesetz.
Der Mann muss sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Ein 37- jähriger Georgier wurde durch den polnischen Grenzschutz nach Deutschland zurückgewiesen. Grund- fehlende Reisedokumente.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab drei Fahndungsnotierungen:
1. eine Fahndungsausschreibung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft Erfurt. Hier waren 1600,00 EUR Geldstrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe 109,00 Euro offen.
Als Ersatzfreiheitsstrafe waren 20 Tage festgelegt.
2. eine Fahndungsausschreibung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
3. Aufenthaltsermittlung wegen Urkundenfälschung.
Die Person konnte die geforderten Geldstrafen/ Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 2309,00 EUR bezahlen und wurde nach Ausstellung eines Notreiseausweises wieder auf freien Fuß gesetzt. Er reiste anschließend nach Polen aus.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern