Haftbefehle in Pomellen und Bansin vollstreckt

Ein usbekischer Staatsangehöriger, als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung, wurde gestern Abend gegen 18:10 Uhr im Rahmen der Einreisekontrolle am Grenzübergang Pomellen festgestellt.
Pasewalk / Pomellen / Insel Usedom (ots) - Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung. Demnach sollte der 26jährige eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR entrichten oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen ableisten. Der Usbeke konnte den geforderten Betrag entrichten und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Weiterfahrt um 18:35 Uhr fortsetzen.
Exakt eine Stunde später wurde ein Georgier an gleicher Stelle als Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Eine polizeiliche Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Strafvollstreckung wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der 28jährige hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1800,00 EUR zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR zu entrichten oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen abzuleisten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der georgische Staatsangehörige noch in der Nacht der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Des Weiteren muss sich der Georgier nun im Nachgang auch noch wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise strafrechtlich verantworten. Er war zwar im Besitz eines gültigen georgischen Reisepasses, aber ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland.
Bereits am Wochenende wurde eine Landsmännin von ihm ebenfalls in Pomellen kontrolliert. Die 36jährige war durch die STA Lübeck wegen Diebstahls zur Festnahme/Strafvollstreckung ausgeschrieben. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1163,00 EUR ersparte sich Georgierin die 38tägige Ersatzfreiheitsstrafe und konnte ihre Reise fortsetzen.
Gestern Vormittag wurde in der Ortslage Bansin / Insel Usedom ein Pole kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine aktuelle Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Stralsund wegen Bedrohung. Da er die geforderte Zahlung einer Geldstrafe von 200,00 EUR nebst Kosten in Höhe von 77,50 EUR nicht aufbringen konnte, wurde der 45jährige zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen in die JVA Waldeck überstellt Bei der Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass der polnische Staatsangehörige zu insgesamt sieben Aufenthaltsermittlungen, wegen Beleidigung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl durch verschiedene STA in MV bis nach Lüneburg ausgeschrieben war..
Exakt eine Stunde später wurde ein Georgier an gleicher Stelle als Beifahrer in einem PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Eine polizeiliche Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Strafvollstreckung wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der 28jährige hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1800,00 EUR zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR zu entrichten oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen abzuleisten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der georgische Staatsangehörige noch in der Nacht der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Des Weiteren muss sich der Georgier nun im Nachgang auch noch wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise strafrechtlich verantworten. Er war zwar im Besitz eines gültigen georgischen Reisepasses, aber ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland.
Bereits am Wochenende wurde eine Landsmännin von ihm ebenfalls in Pomellen kontrolliert. Die 36jährige war durch die STA Lübeck wegen Diebstahls zur Festnahme/Strafvollstreckung ausgeschrieben. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1163,00 EUR ersparte sich Georgierin die 38tägige Ersatzfreiheitsstrafe und konnte ihre Reise fortsetzen.
Gestern Vormittag wurde in der Ortslage Bansin / Insel Usedom ein Pole kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine aktuelle Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Stralsund wegen Bedrohung. Da er die geforderte Zahlung einer Geldstrafe von 200,00 EUR nebst Kosten in Höhe von 77,50 EUR nicht aufbringen konnte, wurde der 45jährige zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen in die JVA Waldeck überstellt Bei der Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass der polnische Staatsangehörige zu insgesamt sieben Aufenthaltsermittlungen, wegen Beleidigung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl durch verschiedene STA in MV bis nach Lüneburg ausgeschrieben war..
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern