Viele Haftbefehle zum Teil mit hohen Geldstrafen vollstreckt

Ein 32- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Mitfahrer in einem Pkw auf
Pasewalk (ots) - der B 104, Höhe Abfahrt Plöwen festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zwei Ausschreibungen zur
Festnahme / Strafvollstreckung.
Die 1. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen
Betrug. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 280,00 Euro, eine Restgeldstrafe in
Höhe von 20,00 Euro sowie 84,50 Verfahrenskosten zu zahlen oder 7 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Des Weiteren waren noch 81,00 Euro die der Einziehung/dem Verfall
unterliegen zu zahlen. Die 2. Ausschreibung erfolgte durch die
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Körperverletzung. Hier waren noch
800,00 Euro Geldstrafe und 86,00 Euro Verfahrenskosten offen. Ersatzweise
waren 20 Tage Haft festgelegt. Der Mann konnte die geforderten Geldstrafen nicht
zahlen, er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Eine 30- jährige Ukrainerin wurde nach erfolgter Einreise aus Polen im Regionalexpress 5354 festgestellt und kontrolliert.
Die Frau wurde mit zwei Haftbefehlen (Staatsanwaltschaften Bremen und Mannheim) wegen Diebstahl gesucht. Des Weiteren bestanden vier weitere Ausschreibungen, jeweils zur Aufenthaltsermittlung
Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2140,00 EUR sowie 218,01 EUR Verfahrenskosten konnte die Ukrainerin nicht aufbringen. Sie wurde in die Justizvollzugsanstalt Bützow eingeliefert. Hier hat sie jetzt 147 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Mehr Glück hatte eine 46- jährige Polin. Sie wurde als Mitreisende in einem Reisebus mit polnischer Zulassung am ehemaligen GÜG Pomellen festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Verden wegen Steuerhinterziehung. Die Frau zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro sowie 88,00 Euro Verfahrenskosten und ersparte sich damit eine 50- tägige Ersatzfreiheitstrafe.
Ein 33- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde an gleicher Stelle als Fahrer eines polnischen PKW angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Landshut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1500,00 sowie Kosten in Höhe von 89,50 EUR und wendete damit 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann nicht mehr vom Recht der Nutzung seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen darf. Somit bestand der Straftatverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er wurde angezeigt.
Eine berechtigte Person führte das Kfz weiter.
Ein 35- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen gemeinschaftlich begangenem Diebstahl mit Haftbefehl gesucht. Er zahlte in Pomellen eine Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro sowie 84,50 Euro Verfahrenskosten. Bei Nichtzahlung hätte eine 60- tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen.
Ein 39- jähriger Pole wurde Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit Haftbefehl gesucht.
Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 4050,00 Euro und 86,00 Euro Verfahrenskosten. Die Ersatzfreiheitsstrafe betrug in diesem Fall 86 Tage.
Ein 35- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung gesucht.
Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 1680,00 Euro und 20,00 Restgeldstrafe sowie 89,50 Verfahrenskosten und konnte damit 42 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zwei Ausschreibungen zur
Festnahme / Strafvollstreckung.
Die 1. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen
Betrug. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 280,00 Euro, eine Restgeldstrafe in
Höhe von 20,00 Euro sowie 84,50 Verfahrenskosten zu zahlen oder 7 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Des Weiteren waren noch 81,00 Euro die der Einziehung/dem Verfall
unterliegen zu zahlen. Die 2. Ausschreibung erfolgte durch die
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Körperverletzung. Hier waren noch
800,00 Euro Geldstrafe und 86,00 Euro Verfahrenskosten offen. Ersatzweise
waren 20 Tage Haft festgelegt. Der Mann konnte die geforderten Geldstrafen nicht
zahlen, er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Eine 30- jährige Ukrainerin wurde nach erfolgter Einreise aus Polen im Regionalexpress 5354 festgestellt und kontrolliert.
Die Frau wurde mit zwei Haftbefehlen (Staatsanwaltschaften Bremen und Mannheim) wegen Diebstahl gesucht. Des Weiteren bestanden vier weitere Ausschreibungen, jeweils zur Aufenthaltsermittlung
Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2140,00 EUR sowie 218,01 EUR Verfahrenskosten konnte die Ukrainerin nicht aufbringen. Sie wurde in die Justizvollzugsanstalt Bützow eingeliefert. Hier hat sie jetzt 147 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Mehr Glück hatte eine 46- jährige Polin. Sie wurde als Mitreisende in einem Reisebus mit polnischer Zulassung am ehemaligen GÜG Pomellen festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Verden wegen Steuerhinterziehung. Die Frau zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro sowie 88,00 Euro Verfahrenskosten und ersparte sich damit eine 50- tägige Ersatzfreiheitstrafe.
Ein 33- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde an gleicher Stelle als Fahrer eines polnischen PKW angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Landshut wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1500,00 sowie Kosten in Höhe von 89,50 EUR und wendete damit 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann nicht mehr vom Recht der Nutzung seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen darf. Somit bestand der Straftatverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er wurde angezeigt.
Eine berechtigte Person führte das Kfz weiter.
Ein 35- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen gemeinschaftlich begangenem Diebstahl mit Haftbefehl gesucht. Er zahlte in Pomellen eine Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro sowie 84,50 Euro Verfahrenskosten. Bei Nichtzahlung hätte eine 60- tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen.
Ein 39- jähriger Pole wurde Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit Haftbefehl gesucht.
Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 4050,00 Euro und 86,00 Euro Verfahrenskosten. Die Ersatzfreiheitsstrafe betrug in diesem Fall 86 Tage.
Ein 35- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung gesucht.
Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 1680,00 Euro und 20,00 Restgeldstrafe sowie 89,50 Verfahrenskosten und konnte damit 42 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern