Vier Haftbefehle in 24 Stunden in Pomellen vollstreckt
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fahndete nach einem 48- jährigen Deutschen.
Pomellen (ots) - Ausschreibungsgrund: Betrug.
Der Mann musste für drei Tage in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 90,- Euro, eine Reststrafe in Höhe von
10,- Euro und 82,50 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte.
Ein 39- jähriger Pole wurde ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Er muss eine Freiheitsstrafe von 26 Tagen verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte nach dem Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.
Eine 36- jährige Litauerin wurde in einem FlixBus festgestellt.
Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg mit zwei Haftbefehlen wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht.
Die geforderten Geldstrafen von insgesamt 2700,- Euro und 193,- Euro Verfahrenskosten konnte sie nicht zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist auf 180 Tage festgelegt. Die Frau wurde in die Justizvollzugsanstalt Bützow eingeliefert.
Glück hatte ein 23- jähriger Pole.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Der Mann konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro zahlen und wendete damit eine 10- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Der Mann musste für drei Tage in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 90,- Euro, eine Reststrafe in Höhe von
10,- Euro und 82,50 Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte.
Ein 39- jähriger Pole wurde ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Er muss eine Freiheitsstrafe von 26 Tagen verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte nach dem Mann wegen gefährlicher Körperverletzung.
Eine 36- jährige Litauerin wurde in einem FlixBus festgestellt.
Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg mit zwei Haftbefehlen wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht.
Die geforderten Geldstrafen von insgesamt 2700,- Euro und 193,- Euro Verfahrenskosten konnte sie nicht zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist auf 180 Tage festgelegt. Die Frau wurde in die Justizvollzugsanstalt Bützow eingeliefert.
Glück hatte ein 23- jähriger Pole.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Der Mann konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro zahlen und wendete damit eine 10- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern