Zeitgleich und an gleicher Stelle, aber nicht in einem Fahrzeug, wurden gestern zwei Polinnen verhaftet, die mit Fahndungsausschreibungen zur Festnahme/ Strafvollstreckung gesucht wurden.
Gegen 17:15 Uhr auf der BAB 11 in Höhe des ehemaligen Grenzüberganges Pomellen kontrollierten Bundespolizisten eine 49jährige in einen Pkw mit polnischer Zulassung.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Die Ausschreibung der STA Köln ergab einen Haftbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Polin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2500,00 Euro zu zahlen bzw. bei Nichtzahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 125 Tagen zu verbüßen. Die Geldstrafe konnte nicht entrichtet werden und sie wurde gegen 00:30 Uhr in die JVA Bützow eingeliefert.
Parallel wurde eine 34jährige Fahrzeuginsassin in einem Pkw mit polnischer Zulassung mit Fahndungsausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung/ Erzwingungshaft durch die STA Oldenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verhaftet. Durch Zahlung von 71,50 Euro ersparte sie sich die 2 Tage Erzwingungshaft und konnte ihre Reise fortsetzen.
Parallel wurde eine 34jährige Fahrzeuginsassin in einem Pkw mit polnischer Zulassung mit Fahndungsausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung/ Erzwingungshaft durch die STA Oldenburg wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verhaftet. Durch Zahlung von 71,50 Euro ersparte sie sich die 2 Tage Erzwingungshaft und konnte ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern