Zwei Polen mit drei aktuellen Haftbefehlen verhaftet

Ein 53jähriger Pole wurde am Samstag als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung nach zuvor erfolgtem Grenzübertritt von Polen nach Deutschland kontrolliert.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich zwei Ausschreibungen durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Strafvollstreckung
1. Delikt - Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Zahlung einer Geldstrafe von 4550,00 EUR oder 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe + 172,65 EUR Kosten
2. Delikt - Pflichtversicherungsgesetz. Zahlung einer Geldstrafe von 1750,00 EUR oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe + 86,00 EUR Kosten.
Der Pole konnte die geforderte Gesamtgeldstrafe von 6300,00 EUR + 258,65 EUR nicht zahlen und wurde um 16:30 Uhr in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Etwas besser erging es einem 34jährigen Polen, der am Samstag um 16 Uhr als Mitreisender eines PKW mit polnischer Zulassung nach zuvor erfolgtem Grenzübertritt von Polen nach Deutschland kontrolliert wurde. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab die aktuelle Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr.
Demnach hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 3328,00EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1407,02EUR zahlen oder 64 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Nach Zahlung der Geldstrafe und Kosten wurde er um 18:30 Uhr auf freiem Fuß gesetzt.
Allerdings wurde bei der Durchsuchung 0,3 Gramm Cannabiskraut festgestellt, so dass er sich demnächst wegen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG)verantworten muss.
1. Delikt - Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Zahlung einer Geldstrafe von 4550,00 EUR oder 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe + 172,65 EUR Kosten
2. Delikt - Pflichtversicherungsgesetz. Zahlung einer Geldstrafe von 1750,00 EUR oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe + 86,00 EUR Kosten.
Der Pole konnte die geforderte Gesamtgeldstrafe von 6300,00 EUR + 258,65 EUR nicht zahlen und wurde um 16:30 Uhr in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Etwas besser erging es einem 34jährigen Polen, der am Samstag um 16 Uhr als Mitreisender eines PKW mit polnischer Zulassung nach zuvor erfolgtem Grenzübertritt von Polen nach Deutschland kontrolliert wurde. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab die aktuelle Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr.
Demnach hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 3328,00EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1407,02EUR zahlen oder 64 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Nach Zahlung der Geldstrafe und Kosten wurde er um 18:30 Uhr auf freiem Fuß gesetzt.
Allerdings wurde bei der Durchsuchung 0,3 Gramm Cannabiskraut festgestellt, so dass er sich demnächst wegen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG)verantworten muss.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern