Zoll führt umfangreiche Durchsuchungen im Raum Osnabrück durch
© Bild: Zoll
Bild: Zoll
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Hauptzollamt Osnabrück haben in umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche einer Firma aus der Dachdeckerbranche in den Morgenstunden des 15.November 2025 rund 11 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Osnabrück (ots) - Über 120 Zollbeamte durchsuchten zeitgleich Objekte, wie Geschäftsräume und Wohnungen im Großraum Osnabrück. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet werden.
Die Maßnahmen richteten sich gegen zwei Beschuldigte aus dem Dachdeckerhandwerk. Die beiden Verdächtigen haben laut den Ermittlungen des Zolls gemeinsam ein Einzelunternehmen geführt. Wobei nur einer der beiden Beschuldigten als Inhaber laut Gewerberegisterauskunft geführt wurde. Ihnen wird vorgeworfen Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben.
Beide Beschuldigten sollen durch die Erbringung von unerklärten Aufträgen Gewinne erwirtschaftet und diese anschließend anteilig aufgeteilt haben. Da der faktische Inhaber Bürgergeld bezog und er die Einnahmen aus den Gewinnen dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte, besteht gegen ihn der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten des Jobcenters.
Infolge der strafprozessualen Maßnahmen wurden durch spezielle Vermögensabschöpfer des Zolls Vermögenswerte zur Schadenswiedergutmachung der geschädigten Sozialkassen gesichert.
Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Die Maßnahmen richteten sich gegen zwei Beschuldigte aus dem Dachdeckerhandwerk. Die beiden Verdächtigen haben laut den Ermittlungen des Zolls gemeinsam ein Einzelunternehmen geführt. Wobei nur einer der beiden Beschuldigten als Inhaber laut Gewerberegisterauskunft geführt wurde. Ihnen wird vorgeworfen Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben.
Beide Beschuldigten sollen durch die Erbringung von unerklärten Aufträgen Gewinne erwirtschaftet und diese anschließend anteilig aufgeteilt haben. Da der faktische Inhaber Bürgergeld bezog und er die Einnahmen aus den Gewinnen dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte, besteht gegen ihn der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten des Jobcenters.
Infolge der strafprozessualen Maßnahmen wurden durch spezielle Vermögensabschöpfer des Zolls Vermögenswerte zur Schadenswiedergutmachung der geschädigten Sozialkassen gesichert.
Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Niedersachsen