Verkehrsunfallflucht zwischen Sibbesse und Alfeld - Verursacher bekannt
Alfeld / Sibbesse (neu) - Am 16.11.2025, um 15:55 Uhr, kam es auf der Strecke der L 485, zwischen Sibbesse und Alfeld zu einem Verkehrsunfall, infolgedessen der Unfallverursacher einfach weiterfuhr.
Hildesheim (ots) - Zur o.a. Zeit befuhren insgesamt drei Pkw die L 485 aus Richtung Sibbesse kommend in Richtung Alfeld. Allen voran fuhr ein 73-Jähriger aus Alfeld mit seinem grauen VW Lupo. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet der 73-Jährige in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Schutzplanke, sowie mehreren Straßenleitpfosten. Es gelang ihm auf die Fahrbahn zurückzukehren, fuhr aber ohne anzuhalten weiter.
Es meldete sich bei der Polizei der Zeuge aus dem dritten Pkw, welcher in gleiche Richtung fuhr. Der Zeuge konnte das vollständige Kennzeichen des Unfallverursachers nennen.
Aufgrund dieses Hinweises suchten Polizeibeamte wenig später den Unfallverursacher an dessen Wohnanschrift auf. Der VW Lupo wies entsprechende Schäden auf. Der 73-Jährige konnte angetroffen werden und gab an, dass er den Unfall zwar bemerkt, er aber dieses Abkommen für eine unwichtige Bagatelle gehalten habe. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin von dem zweiten Pkw dieser Reihe hat sich bisweilen noch nicht mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Der- oder diejenige kommt aber durchaus in einer Zeugeneigenschaft in Frage und wird deshalb gebeten sich bei der Polizei Alfeld unter der Telefonnummer 05181/8073-0 zu melden.
Es meldete sich bei der Polizei der Zeuge aus dem dritten Pkw, welcher in gleiche Richtung fuhr. Der Zeuge konnte das vollständige Kennzeichen des Unfallverursachers nennen.
Aufgrund dieses Hinweises suchten Polizeibeamte wenig später den Unfallverursacher an dessen Wohnanschrift auf. Der VW Lupo wies entsprechende Schäden auf. Der 73-Jährige konnte angetroffen werden und gab an, dass er den Unfall zwar bemerkt, er aber dieses Abkommen für eine unwichtige Bagatelle gehalten habe. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin von dem zweiten Pkw dieser Reihe hat sich bisweilen noch nicht mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Der- oder diejenige kommt aber durchaus in einer Zeugeneigenschaft in Frage und wird deshalb gebeten sich bei der Polizei Alfeld unter der Telefonnummer 05181/8073-0 zu melden.
Quelle: Niedersachsen