Von der Verkehrsordnungswidrigkeit zur Straftat

Hildesheim / BAB 7 (fau) Am 04.08.2025 gegen 17 Uhr fällt einer Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim eine Sattelzugmaschine aus Hamburg auf.
Hildesheim (ots) - Im Vorbeifahren konnten die Beamten erkennen, dass der Fahrzeugführer sein Mobiltelefon verbotswidrig während der Fahrt nutzte. Auf der Tank- und Rastanlage Hildesheim Börde wurde der Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Hier versuchte sich der Betroffene in Ausreden in Bezug auf seinen "vergessenen" Führerschein. Doch schnell stellten die Kollegen fest, dass dem 53-Jährigen Hamburger bereits im Vorjahr der Führerschein rechtskräftig entzogen wurde, da er nach Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde nicht geeignet ist zum Führen von Kraftfahrzeugen. Auf den Fahrzeugführer kommt nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein zu. Die weiteren Ermittlungen laufen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er wurde somit "aus dem Verkehr gezogen".
Quelle: Niedersachsen