Illegale Müllentsorgungen im Bereich Hessisch Oldendorf - Verursacher ermittelt
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Müllentsorgung
Am Dienstagmorgen (11.11.2025) wurde der Polizeistation Hessisch Oldendorf eine größere Menge illegal entsorgten Mülls am Fahrbahnrand der Berliner Straße im Ortsteil Welsede gemeldet.
Hessisch Oldendorf (ots) - Vor Ort fanden die Einsatzkräfte eine erhebliche Menge Hausrat, Farben und sonstigen Unrat vor.
Im Verlauf des Tages ging zudem eine weitere Meldung über eine vergleichbare Müllablagerung zwischen Deckbergen und Kleinenwieden an den dortigen Kiesteichen ein.
Durch umgehend eingeleitete Ermittlungen konnte der Verursacher beider Müllablagerungen zeitnah ermittelt werden. Demnach stammten beide Ablagerungen von derselben Person.
Insgesamt wird die Menge des widerrechtlich entsorgten Mülls auf rund 28 bis 40 Kubikmeter geschätzt.
Den Verursacher erwartet nun ein Bußgeld im unteren vierstelligen
Bereich. Zudem wird er die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung tragen müssen.
Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Stadt Hessisch Oldendorf weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abfälle ausschließlich über die kommunalen Entsorgungseinrichtungen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden dürfen.
Illegale Müllentsorgungen im öffentlichen Raum stellen Umweltstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten dar und werden konsequent verfolgt.
Im Verlauf des Tages ging zudem eine weitere Meldung über eine vergleichbare Müllablagerung zwischen Deckbergen und Kleinenwieden an den dortigen Kiesteichen ein.
Durch umgehend eingeleitete Ermittlungen konnte der Verursacher beider Müllablagerungen zeitnah ermittelt werden. Demnach stammten beide Ablagerungen von derselben Person.
Insgesamt wird die Menge des widerrechtlich entsorgten Mülls auf rund 28 bis 40 Kubikmeter geschätzt.
Den Verursacher erwartet nun ein Bußgeld im unteren vierstelligen
Bereich. Zudem wird er die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung tragen müssen.
Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Stadt Hessisch Oldendorf weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abfälle ausschließlich über die kommunalen Entsorgungseinrichtungen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden dürfen.
Illegale Müllentsorgungen im öffentlichen Raum stellen Umweltstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten dar und werden konsequent verfolgt.
Quelle: Niedersachsen