Verfolgungsfahrt: Fahrer flüchtet zu Fuß weiter

Am Sonntag (28.09.2025) kam es in Ottenstein zu einer Verfolgungsfahrt mit anschließender fußläufiger Flucht des Fahrers.
Ottenstein (ots) - Eine Polizeistreife bemerkte gegen 21:35 Uhr ein Pkw VW, welcher zwischen Ottenstein und Hohe die K38 verbotswidrig befuhr. Die Polizisten forderten den Fahrer des Pkw auf, zu stoppen. Dieser missachtete jedoch die Zeichen der Beamten und beschleunigte sein Fahrzeug stark über Wald- und Feldwege in Richtung Ovelgönne bei Hehlen, um sich der Kontrolle zu entziehen.
Nach kurzer Zeit stoppte der Fahrer den Pkw, stieg aus und flüchtete zu Fuß weiter in Richtung einer Feldmark. Eine fußläufige Verfolgung der Beamten führte in der Dunkelheit nicht mehr zum Auffinden des Unbekannten.
Die Polizisten konnten in dem VW vier weitere Personen feststellen und kontrollieren. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen 29 Jahre alten Mann aus der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, der als Fahrer des Pkw identifiziert werden konnte. Es stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem bestand gegen eine 54-jährige Mitfahrerin ein offener Haftbefehl. Durch die Zahlung des haftbefreienden Betrages, konnte die Frau vor Ort verbleiben.
Gegen den 29-Jährigen wurden Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Nach kurzer Zeit stoppte der Fahrer den Pkw, stieg aus und flüchtete zu Fuß weiter in Richtung einer Feldmark. Eine fußläufige Verfolgung der Beamten führte in der Dunkelheit nicht mehr zum Auffinden des Unbekannten.
Die Polizisten konnten in dem VW vier weitere Personen feststellen und kontrollieren. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen 29 Jahre alten Mann aus der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, der als Fahrer des Pkw identifiziert werden konnte. Es stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem bestand gegen eine 54-jährige Mitfahrerin ein offener Haftbefehl. Durch die Zahlung des haftbefreienden Betrages, konnte die Frau vor Ort verbleiben.
Gegen den 29-Jährigen wurden Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Niedersachsen