Nach Wohnungskündigung verbotswidrig im Keller übernachtet

Einbeck; (Kr.) 01.08.2025; 11:00 Uhr Am Freitagvormittag, den 01.08.2025, meldete ein Anwohner aus der Liegnitzer Straße der Polizei, dass sich in den Kellerräumen seines Mehrfamilienhauses eine Person unberechtigt aufhalten soll. Die eingesetzten Beamten stellten dann, zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Einbeck, fest, dass dort ein 43jähriger Mann aufhältig war, der Tage zuvor vom Vermieter des Hauses die Kündigung für die von ihm dort bewohnte Wohnung erhalten hatte. Da sich der Mann aber nicht um eine andere Unterkunft bemühen möchte, nächtigte er auf einem abgestellten Sofa im Keller. Zudem manipulierte er an einer Verteilerdose herum, um so in dem von ihm genutzten Kellerraum Strom zu beziehen. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Entziehung elektrischer Energie eingeleitet. Zudem erhielt er von der Stadt Einbeck (Vermieter) ein Haus-und Betretungsverbot für das betroffene Wohnhaus.
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Quelle: Niedersachsen