Warnung zur Nutzung von Elektrofahrrädern mit Gasgriff
Derzeit fallen den Kolleginnen und Kollegen im Ammerland und in Oldenburg vermehrt sogenannte Elektrofahrräder mit Gasgriff auf.
Oldenburg (ots) - Die Polizei möchte daher die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren.
Im deutschen Straßenverkehr gelten Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, als Fahrräder. Elektrofahrräder mit einem Gasgriff, die den Motor auch ohne Treten aktivieren, werden hingegen rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Ausnahme ist hierbei die sogenannte Anfahr- oder Anschiebhilfe bis 6 km/h.
Wichtige Hinweise bei E-Bikes mit Gasgriff:
Modelle mit einer Leistung bis 500 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h benötigen:
o Eine gültige Betriebserlaubnis
o Ein Versicherungskennzeichen
o Für Fahrer geboren ab dem 1. April 1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung
Bußgelder bei Verstößen:
o Keine Betriebserlaubnis: 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro plus
1 Punkt in Flensburg und Stilllegung des Fahrzeugs
o Kein Versicherungskennzeichen: 40 Euro
o Keine Mofa-Prüfbescheinigung: 20 Euro
Achtung:
Diese E-Bikes unterliegen der 0,5 Promille-Grenze und dürfen Radwege nur mit dem Zusatzschild "E-Bikes frei" nutzen.
Im deutschen Straßenverkehr gelten Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, als Fahrräder. Elektrofahrräder mit einem Gasgriff, die den Motor auch ohne Treten aktivieren, werden hingegen rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Ausnahme ist hierbei die sogenannte Anfahr- oder Anschiebhilfe bis 6 km/h.
Wichtige Hinweise bei E-Bikes mit Gasgriff:
Modelle mit einer Leistung bis 500 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h benötigen:
o Eine gültige Betriebserlaubnis
o Ein Versicherungskennzeichen
o Für Fahrer geboren ab dem 1. April 1965 eine Mofa-Prüfbescheinigung
Bußgelder bei Verstößen:
o Keine Betriebserlaubnis: 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro plus
1 Punkt in Flensburg und Stilllegung des Fahrzeugs
o Kein Versicherungskennzeichen: 40 Euro
o Keine Mofa-Prüfbescheinigung: 20 Euro
Achtung:
Diese E-Bikes unterliegen der 0,5 Promille-Grenze und dürfen Radwege nur mit dem Zusatzschild "E-Bikes frei" nutzen.
Quelle: Niedersachsen