Zwei verbotene Kraftfahrzeugrennen in einer Nacht festgestellt

In der Nacht von Freitag auf Samstag stellten Einsatzkräfte der Polizei gleich zwei Fälle sogenannter verbotener Kraftfahrzeugrennen fest.
Oldenburg (ots) - In beiden Fällen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein.
Ein erster Fall ereignete sich am frühen Samstagmorgen, als um kurz nach Mitternacht einer Funkstreife an der Staulinie ein Motorrad der Marke Yamaha auffiel. Das Motorrad hielt zunächst bei Rotlicht an, beschleunigte dann jedoch beim Anfahren stark. Nach ersten Ermittlungen verdoppelte der Fahrer dabei nahezu die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Streife folgte dem Motorrad bis in die Amalienstraße, wo es kontrolliert werden konnte.
Als Motorradfahrer gab sich ein 24-jähriger Oldenburger zu erkennen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein.
Gegen 02:45 Uhr fiel einer weiteren Polizeistreife ein Audi auf, der die Gartenstraße in südlicher Richtung befuhr. An der Kreuzung Gartenstraße / Marschweg hielt der Wagen zunächst bei Rotlicht an, bog anschließend in den Marschweg ein und beschleunigte dort erheblich. Die Beamten folgten dem Audi, der inzwischen eine Geschwindigkeit von ungefähr 100 km/h erreicht hatte.
Der Audi konnte noch am Marschweg von den Beamten gestoppt werden. Als Fahrer wurde ein 21-jähriger Mann aus Delmenhorst festgestellt. Auch gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.
Personen, die Hinweise zu den Fahrweisen der beiden Fahrzeuge geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0441-7904004 bei der Polizei Oldenburg zu melden.(945419/945695)
Ein erster Fall ereignete sich am frühen Samstagmorgen, als um kurz nach Mitternacht einer Funkstreife an der Staulinie ein Motorrad der Marke Yamaha auffiel. Das Motorrad hielt zunächst bei Rotlicht an, beschleunigte dann jedoch beim Anfahren stark. Nach ersten Ermittlungen verdoppelte der Fahrer dabei nahezu die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Streife folgte dem Motorrad bis in die Amalienstraße, wo es kontrolliert werden konnte.
Als Motorradfahrer gab sich ein 24-jähriger Oldenburger zu erkennen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein.
Gegen 02:45 Uhr fiel einer weiteren Polizeistreife ein Audi auf, der die Gartenstraße in südlicher Richtung befuhr. An der Kreuzung Gartenstraße / Marschweg hielt der Wagen zunächst bei Rotlicht an, bog anschließend in den Marschweg ein und beschleunigte dort erheblich. Die Beamten folgten dem Audi, der inzwischen eine Geschwindigkeit von ungefähr 100 km/h erreicht hatte.
Der Audi konnte noch am Marschweg von den Beamten gestoppt werden. Als Fahrer wurde ein 21-jähriger Mann aus Delmenhorst festgestellt. Auch gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.
Personen, die Hinweise zu den Fahrweisen der beiden Fahrzeuge geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0441-7904004 bei der Polizei Oldenburg zu melden.(945419/945695)
Quelle: Niedersachsen