Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 09.09.2025.

Polizei ermittelt wegen sexueller Belästigung.
Salzgitter (ots) - Salzgitter, Lebenstedt, Albert-Schweitzer-Straße, dortige Parkanlage, 08.09.2025 gegen 19:55 Uhr.
Ein 19-jähriger Mann wird beschuldigt, ein zwölfjähriges Mädchen im Bereich einer Parkanlage in ein dortiges Gebüsch gezogen zu haben. Hierbei soll es zu sexuellen Anzügigkeiten gekommen sein. Die Polizei ermittelt das Tatgeschehen. Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei alarmiert. Aufgrund dessen hatte die Polizei Einsatzkräfte zum Einsatzort entsandt und konnte sowohl den Beschuldigten als auch das zwölfjährige Mädchen feststellen.
In sozialen Netzwerken wurde über diesen Sachverhalt berichtet. Es kam in diesem Zusammenhang zur Veröffentlichung von Lichtbildern der mutmaßlichen Täter. In diesem Post kam es ergänzend zu beleidigenden Äußerungen.
Die Polizei macht deutlich: Es ist gut und wichtig, dass Sachverhalte, bei denen Kinder die Opfer sind, immer im Vordergrund stehen und priorisiert bearbeitet werden müssen. Dennoch dürfen in einem solchen Kontext keine Lichtbilder mutmaßlicher Täter veröffentlicht werden. Es dürfen zudem keine Beleidigungen ausgesprochen werden.
Ein 19-jähriger Mann wird beschuldigt, ein zwölfjähriges Mädchen im Bereich einer Parkanlage in ein dortiges Gebüsch gezogen zu haben. Hierbei soll es zu sexuellen Anzügigkeiten gekommen sein. Die Polizei ermittelt das Tatgeschehen. Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei alarmiert. Aufgrund dessen hatte die Polizei Einsatzkräfte zum Einsatzort entsandt und konnte sowohl den Beschuldigten als auch das zwölfjährige Mädchen feststellen.
In sozialen Netzwerken wurde über diesen Sachverhalt berichtet. Es kam in diesem Zusammenhang zur Veröffentlichung von Lichtbildern der mutmaßlichen Täter. In diesem Post kam es ergänzend zu beleidigenden Äußerungen.
Die Polizei macht deutlich: Es ist gut und wichtig, dass Sachverhalte, bei denen Kinder die Opfer sind, immer im Vordergrund stehen und priorisiert bearbeitet werden müssen. Dennoch dürfen in einem solchen Kontext keine Lichtbilder mutmaßlicher Täter veröffentlicht werden. Es dürfen zudem keine Beleidigungen ausgesprochen werden.
Quelle: Niedersachsen