Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 26.08.2025.

Polizei führte eine ganzheitliche Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt auf Alkohol und Drogen beeinflusste Fahrzeugführende durch.
Peine (ots) - Peine, Vöhrumer Straße/Ilseder Straße, 25.08.2025, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Beamte der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel führten in der Kernzeit zwischen 13:00 und 17:30 Uhr eine ganzheitliche Verkehrskontrolle durch. Der Schwerpunkt lag in der Erkennung von Drogen beziehungsweise Alkohol beeinflussten Personen. Die Kontrolle an beiden Orten stand unter dem Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit.
Gegen 14 Uhr konnte ein 65-jähriger Fahrzeugführer durch die Beamten angehalten und kontrolliert werden. Im Rahmen dieser Kontrolle wurden körperliche Auffälligkeiten festgestellt, die möglicherweise auf einen Konsum von Arzneimitteln deuteten. Weiterhin war der Fahrer leicht alkoholisiert. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von fast 0,5 Promille. Dem Fahrer musste eine Blutprobe entnommen werden.
An der späteren Kontrollstelle im Bereich der Ilseder Straße stellten die Beamten einen E-Scooter-Fahrer fest. Dieser räumte einen Drogenkonsum ein.
Zeitgleich konnten bei dem Fahrer körperliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Auch in diesem Fall musste eine Blutprobe entnommen werden.
Insgesamt kontrollierte die Polizei 153 Fahrzeugführende. Neben den beiden genannten Drogen- bzw. Alkoholverstößen stellten die Beamten zudem weitere 53 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
Vornehmlich lagen diese im Bereich der Nutzung von Mobiltelefonen, dem fehlenden Anlegen der Sicherheitsgurte bzw. fehlende Dokumente bzw. Erste-Hilfe-Materialen.
Leider scheint das Verständnis bei Fahrzeugführenden abzunehmen, dass ein Konsum von Drogen bzw. Alkohol verbunden mit einer späteren Fahrt in bzw. mit einem Fahrzeug nicht zueinander passt.
Die Unfallgefahren nach einem Konsum steigen deutlich. Fahrzeugführende müssen sich immer bewusst machen, dass bei einer Beeinflussung die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eine Geldstrafe bzw. Geldbuße verhängt werden kann. Weiterhin kann die Möglichkeit bestehen, dass Nachschulungen für die unter Einfluss Fahrenden angesetzt werden können und es nach einem Unfall zu Regressansprüchen kommen kann.
Diese Maßnahmen können auch bereits bei einer folgenlosen Fahrt die Verursachenden treffen.
Die Polizei wünscht sich, dass die vorhandenen Gefahren bzw. Konsequenzen mehr in den Vordergrund rücken sollten.
Auch müssen sich die Fahrzeugführenden vor Augen halten, dass ein sogenannter Echo-Rausch entstehen kann. Tage nach dem letzten Konsum kann es noch zu Beeinflussungen kommen, obwohl keine neuen Drogen konsumiert wurden.
Bitte konsumieren sie als Fahrende weder Alkohol noch Drogen und machen damit den Fahrzeugverkehr sicherer.
Beamte der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel führten in der Kernzeit zwischen 13:00 und 17:30 Uhr eine ganzheitliche Verkehrskontrolle durch. Der Schwerpunkt lag in der Erkennung von Drogen beziehungsweise Alkohol beeinflussten Personen. Die Kontrolle an beiden Orten stand unter dem Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit.
Gegen 14 Uhr konnte ein 65-jähriger Fahrzeugführer durch die Beamten angehalten und kontrolliert werden. Im Rahmen dieser Kontrolle wurden körperliche Auffälligkeiten festgestellt, die möglicherweise auf einen Konsum von Arzneimitteln deuteten. Weiterhin war der Fahrer leicht alkoholisiert. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von fast 0,5 Promille. Dem Fahrer musste eine Blutprobe entnommen werden.
An der späteren Kontrollstelle im Bereich der Ilseder Straße stellten die Beamten einen E-Scooter-Fahrer fest. Dieser räumte einen Drogenkonsum ein.
Zeitgleich konnten bei dem Fahrer körperliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Auch in diesem Fall musste eine Blutprobe entnommen werden.
Insgesamt kontrollierte die Polizei 153 Fahrzeugführende. Neben den beiden genannten Drogen- bzw. Alkoholverstößen stellten die Beamten zudem weitere 53 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
Vornehmlich lagen diese im Bereich der Nutzung von Mobiltelefonen, dem fehlenden Anlegen der Sicherheitsgurte bzw. fehlende Dokumente bzw. Erste-Hilfe-Materialen.
Leider scheint das Verständnis bei Fahrzeugführenden abzunehmen, dass ein Konsum von Drogen bzw. Alkohol verbunden mit einer späteren Fahrt in bzw. mit einem Fahrzeug nicht zueinander passt.
Die Unfallgefahren nach einem Konsum steigen deutlich. Fahrzeugführende müssen sich immer bewusst machen, dass bei einer Beeinflussung die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eine Geldstrafe bzw. Geldbuße verhängt werden kann. Weiterhin kann die Möglichkeit bestehen, dass Nachschulungen für die unter Einfluss Fahrenden angesetzt werden können und es nach einem Unfall zu Regressansprüchen kommen kann.
Diese Maßnahmen können auch bereits bei einer folgenlosen Fahrt die Verursachenden treffen.
Die Polizei wünscht sich, dass die vorhandenen Gefahren bzw. Konsequenzen mehr in den Vordergrund rücken sollten.
Auch müssen sich die Fahrzeugführenden vor Augen halten, dass ein sogenannter Echo-Rausch entstehen kann. Tage nach dem letzten Konsum kann es noch zu Beeinflussungen kommen, obwohl keine neuen Drogen konsumiert wurden.
Bitte konsumieren sie als Fahrende weder Alkohol noch Drogen und machen damit den Fahrzeugverkehr sicherer.
Quelle: Niedersachsen