Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung
Am Mittwoch, den 24. September 2025, gegen 16 Uhr, wurde bei einer Verkehrskontrolle auf der Rahrdumer Straße in Jever ein 18-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades überprüft.
Jever (ots) - Dabei stellte sich heraus, dass an dem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen angebracht war, das für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wurde.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Urkundenfälschung wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Urkundenfälschung wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: Niedersachsen