Zwei Hundevorfälle in Schortens- Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Schortens und der Polizei
Schortens - In den vergangenen Tagen kam es im Stadtgebiet Schortens zu zwei Vorfällen, bei denen Personen durch Hunde verletzt wurden.
Schortens (ots) - Am Sonntag, den 09.11.2025, gegen 18:15 Uhr, wurde in der Straße Antonsweg eine Frau verletzt, nachdem ihre Hündin von zwei Hunden eines anderen Halters angegriffen worden war. Die Frau nahm ihren Hund schützend auf den Arm, woraufhin beide Hunde sie ansprangen und sie im Bereich des Bauches sowie an der linken Hand verletzten.
Bereits am gleichen Tag, gegen 11:15 Uhr, ereignete sich ein weiterer Vorfall in der Straße Gummelstede. Eine Radfahrerin wurde von einem unangeleinten Hund (vermutlich Pitbull, weiß-braunes Fell) verfolgt und in das rechte Knie gebissen. Die Hundehalterin befand sich zu diesem Zeitpunkt rund 50 Meter entfernt und ließ das Tier auch nach dem Vorfall weiterhin unangeleint.
Beide Geschädigten erlitten leichte Verletzungen, die medizinisch versorgt werden mussten.
Die Polizei und die Stadt Schortens weisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Verantwortung von Hundehaltern hin. Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Personen oder Tiere ausgeht. In öffentlichen Bereichen ist das Anleinen - insbesondere bei größeren oder potenziell gefährlichen Hunden - ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit.
Zudem appellieren sie an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die örtlichen Vorschriften zur Anleinpflicht einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle sind. Verstöße können nicht nur Bußgelder oder Strafverfahren, sondern auch Auflagen durch die zuständigen Behörden nach sich ziehen.
Die Polizei leitete zwei Strafverfahren ein.
Bereits am gleichen Tag, gegen 11:15 Uhr, ereignete sich ein weiterer Vorfall in der Straße Gummelstede. Eine Radfahrerin wurde von einem unangeleinten Hund (vermutlich Pitbull, weiß-braunes Fell) verfolgt und in das rechte Knie gebissen. Die Hundehalterin befand sich zu diesem Zeitpunkt rund 50 Meter entfernt und ließ das Tier auch nach dem Vorfall weiterhin unangeleint.
Beide Geschädigten erlitten leichte Verletzungen, die medizinisch versorgt werden mussten.
Die Polizei und die Stadt Schortens weisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Verantwortung von Hundehaltern hin. Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Personen oder Tiere ausgeht. In öffentlichen Bereichen ist das Anleinen - insbesondere bei größeren oder potenziell gefährlichen Hunden - ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit.
Zudem appellieren sie an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die örtlichen Vorschriften zur Anleinpflicht einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle sind. Verstöße können nicht nur Bußgelder oder Strafverfahren, sondern auch Auflagen durch die zuständigen Behörden nach sich ziehen.
Die Polizei leitete zwei Strafverfahren ein.
Quelle: Niedersachsen