Betrunkener Pkw-Fahrer touchiert Fahrzeug - Kleinkind als Mitfahrer im Auto

Wolfsburg, Schulenburgallee 09.08.2025, 19.20 Uhr Ein betrunkener, 45 Jahre alter Touareg-Fahrer verursachte am Samstagabend einen Unfall auf der Schulenburgallee in Wolfsburg.
Wolfsburg (ots) - Dabei hatte er sein Kind im Kindergartenalter im Auto. Verletzt wurde niemand.
Nach bisherigen Ermittlungen befuhr eine 42 Jahre alte Pkw-Fahrerin die Schulenburg in Richtung Fuhrenkamp. In Höhe einer Rechtskurve wollte sie nach links, auf eine Grundstückszufahrt abbiegen, musste jedoch verkehrsbedingt anhalten.
Von hinten näherte sich der Touareg-Fahrer, der ausscherte, um die Pkw-Fahrerin zu überholen und touchierte dabei den stehenden Pkw.
Beim Eintreffen der verständigten Polizeibeamten stellten diese Atemalkohol bei dem 45-Jährigen fest. Ein freiwillig durchgeführter Alco-Test ergab einen Promille-Wert von 2,49.
Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und im Klinikum entnommen. Währenddessen wurde sein Kind zur Polizeidienststelle gefahren, wo es wenig später von der Mutter abgeholt wurde.
Der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel des 45-Jährigen wurden beschlagnahmt.
Gegen den Pkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Nach bisherigen Ermittlungen befuhr eine 42 Jahre alte Pkw-Fahrerin die Schulenburg in Richtung Fuhrenkamp. In Höhe einer Rechtskurve wollte sie nach links, auf eine Grundstückszufahrt abbiegen, musste jedoch verkehrsbedingt anhalten.
Von hinten näherte sich der Touareg-Fahrer, der ausscherte, um die Pkw-Fahrerin zu überholen und touchierte dabei den stehenden Pkw.
Beim Eintreffen der verständigten Polizeibeamten stellten diese Atemalkohol bei dem 45-Jährigen fest. Ein freiwillig durchgeführter Alco-Test ergab einen Promille-Wert von 2,49.
Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und im Klinikum entnommen. Währenddessen wurde sein Kind zur Polizeidienststelle gefahren, wo es wenig später von der Mutter abgeholt wurde.
Der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel des 45-Jährigen wurden beschlagnahmt.
Gegen den Pkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen