Verkehrsunfall - 33-Jähriger flüchtet vor Polizei und fährt alkoholisiert gegen Schranke

Helmstedt, Büddenstedter Weg 07.09.2025, 02:30 Uhr Zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person kam es in den frühen Morgenstunden des Sonntags im Büddenstedter Weg in Helmstedt.
Helmstedt (ots) - Ein 33-jähriger Quad-Fahrer flüchtete zuvor vor einer Polizeikontrolle.
Einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei fiel das mit zwei Personen besetzte Quad in der Straße Am Ludgerihof auf dem Gelände einer dortigen Tankstelle auf, da beide Insassen keinen Schutzhelm trugen. Der Fahrzeugführer gab zudem vor einer Personengruppe mehrfach lautstark Gas und versuchte zudem, das Fahrzeug auf dem Hinterrad zu einem sogenannten "Wheelie" zu bewegen.
Die Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin, das Fahrzeug zu kontrollieren.
Beim Wenden des Funkstreifenwagens stellten die Beamten zudem fest, dass an dem Quad kein amtliches Kennzeichen angebracht war.
Als sie dem Fahrer des Quads deutliche Haltzeichen gaben, beschleunigte dieser sein Fahrzeug plötzlich stark und flüchtete in Richtung Tagebaugelände Helmstedt.
Die Streifenwagenbesatzung folgte dem Quad mit ausreichendem Abstand.
Beim Einfahren in das Gelände am Parkplatz Lappwaldsee übersah der Fahrer des Quads offenbar eine dort befindliche Schranke, woraufhin es zu einer Kollision mit dieser kam. Trotz des Aufpralls setzte der Fahrzeugführer das Fahrzeug zurück und stieß erneut gegen die Schranke, woraufhin das Fahrzeug abermals ausgebremst wurde. Im Anschluss konnten die beiden Insassen durch die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten vorläufig festgenommen werden.
Durch die Kollision erlitt der 35 Jahre alte Sozius leichte Verletzungen. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 33-jährigen Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,89 Promille. Zudem räumte er ein, vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert zu haben.
Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Quad verfügte des Weiteren weder über eine Zulassung noch über eine Haftpflichtversicherung. Es wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt.
Schlussendlich wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe durch einen approbierten Arzt entnommen. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er vor Ort entlassen. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei fiel das mit zwei Personen besetzte Quad in der Straße Am Ludgerihof auf dem Gelände einer dortigen Tankstelle auf, da beide Insassen keinen Schutzhelm trugen. Der Fahrzeugführer gab zudem vor einer Personengruppe mehrfach lautstark Gas und versuchte zudem, das Fahrzeug auf dem Hinterrad zu einem sogenannten "Wheelie" zu bewegen.
Die Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin, das Fahrzeug zu kontrollieren.
Beim Wenden des Funkstreifenwagens stellten die Beamten zudem fest, dass an dem Quad kein amtliches Kennzeichen angebracht war.
Als sie dem Fahrer des Quads deutliche Haltzeichen gaben, beschleunigte dieser sein Fahrzeug plötzlich stark und flüchtete in Richtung Tagebaugelände Helmstedt.
Die Streifenwagenbesatzung folgte dem Quad mit ausreichendem Abstand.
Beim Einfahren in das Gelände am Parkplatz Lappwaldsee übersah der Fahrer des Quads offenbar eine dort befindliche Schranke, woraufhin es zu einer Kollision mit dieser kam. Trotz des Aufpralls setzte der Fahrzeugführer das Fahrzeug zurück und stieß erneut gegen die Schranke, woraufhin das Fahrzeug abermals ausgebremst wurde. Im Anschluss konnten die beiden Insassen durch die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten vorläufig festgenommen werden.
Durch die Kollision erlitt der 35 Jahre alte Sozius leichte Verletzungen. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 33-jährigen Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,89 Promille. Zudem räumte er ein, vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert zu haben.
Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Quad verfügte des Weiteren weder über eine Zulassung noch über eine Haftpflichtversicherung. Es wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt.
Schlussendlich wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe durch einen approbierten Arzt entnommen. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er vor Ort entlassen. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen.
Quelle: Niedersachsen