Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld

Anlässlich der am Samstag (13. September) stattfindenden Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld erlassen.
Bielefeld (ots) - Im Zeitraum vom 13. September 2025, 00:00 Uhr, bis zum 14. September, 23:59 Uhr, ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung, wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/gfa4z
Im Hauptbahnhof Bielefeld hängen Plakate aus, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Bei den verstärkten Kontrollen anlässlich verschiedener Treppentanzveranstaltungen haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei zum Teil zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt und verfolgt.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung, wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/gfa4z
Im Hauptbahnhof Bielefeld hängen Plakate aus, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Bei den verstärkten Kontrollen anlässlich verschiedener Treppentanzveranstaltungen haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei zum Teil zahlreiche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt und verfolgt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen