Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen

Am vergangenen Wochenende (15.-17.08.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Düsseldorf (ots) - Am Freitagvormittag stellten die Bundespolizeibeamten zunächst einen 36-jährigen niederländischen Staatsangehörigen fest, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei vorstellte. Es ergab sich, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Oktober 2024 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den bereits im Juni 2023 Verurteilten erlassen hatte.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen konnte der in den Niederlanden lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort.
Freitagabend wurde ein weiterer niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige im Juni 2022 durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betruges per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er bereits im März 2022 rechtskräftig verurteilt
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen ebenfalls abwenden und seine Reise fortsetzen.
Anderthalb Stunden später dann wurde eine türkische Staatsangehörige kontrolliert, die sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Trabzon/Türkei vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Juli dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die 49-Jährige erlassen hatte. Demnach wurde sie im Oktober 2024 rechtskräftig verurteilt.
Doch die in Karlsruhe lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen ebenfalls abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Samstagvormittag wurde ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Gegen diesen Mann lagen insgesamt gleich fünf Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Einer wurde im Dezember 2023 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Juli 2021 Verurteilten ausgestellt. Die anderen vier Haftbefehle wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2024 wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt.
Der Bochumer konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen sowie die Erzwingungshaft in Höhe von insgesamt 14 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro sowie die Geldbuße in Gesamthöhe von 275 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagabend im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien ein deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 25-Jährigen ebenfalls gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte in diesem Fall im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den bereits im Oktober 2023 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.840 Euro konnte durch den Dorstener ebenfalls beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 46 Tagen abgewendet werden.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen konnte der in den Niederlanden lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort.
Freitagabend wurde ein weiterer niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige im Juni 2022 durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betruges per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er bereits im März 2022 rechtskräftig verurteilt
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen ebenfalls abwenden und seine Reise fortsetzen.
Anderthalb Stunden später dann wurde eine türkische Staatsangehörige kontrolliert, die sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Trabzon/Türkei vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Juli dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die 49-Jährige erlassen hatte. Demnach wurde sie im Oktober 2024 rechtskräftig verurteilt.
Doch die in Karlsruhe lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen ebenfalls abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Samstagvormittag wurde ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Gegen diesen Mann lagen insgesamt gleich fünf Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Einer wurde im Dezember 2023 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Juli 2021 Verurteilten ausgestellt. Die anderen vier Haftbefehle wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2024 wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt.
Der Bochumer konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen sowie die Erzwingungshaft in Höhe von insgesamt 14 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro sowie die Geldbuße in Gesamthöhe von 275 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagabend im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien ein deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 25-Jährigen ebenfalls gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte in diesem Fall im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den bereits im Oktober 2023 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.840 Euro konnte durch den Dorstener ebenfalls beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 46 Tagen abgewendet werden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen