Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet zwei Gesuchte

Am gestrigen Mittwochmorgen (27.08.2025) wurde durch die Bundespolizei ein 18-Jähriger im Rahmen der Streifentätigkeit im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf kontrolliert.
Düsseldorf (ots) - Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem deutschen Staatsangehörigen gesucht wurde. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im Februar dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung und gefährlichen Körperverletzung gegen ihn erlassen.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Essen lebende junge Mann den Justizbehörden überstellt.
Mittwochabend wurde ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich bei den Bundespolizisten zur Einreise eines Fluges aus Tiflis/Georgien vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der 28-Jährige von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht wurde. Im August dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Oktober 2024 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der im Rheinisch-Bergischen Kreis lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Essen lebende junge Mann den Justizbehörden überstellt.
Mittwochabend wurde ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich bei den Bundespolizisten zur Einreise eines Fluges aus Tiflis/Georgien vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der 28-Jährige von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht wurde. Im August dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Oktober 2024 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst.
Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der im Rheinisch-Bergischen Kreis lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen