Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen

Die Bundespolizei wird vom 28. bis 31.
Gelsenkirchen (ots) - August 2025 an dem Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen.
Zum Auswertungszeitpunkt wurden seit Januar 2025 insgesamt -63- Vorfälle in und am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgestellt, bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten
Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen, Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Wurfsterne und Schlagstöcke sicher.
Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten und Wirksamkeit der vergangenen Allgemeinverfügung:
BPOL NRW: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zeigt Wirkung - Zahlreiche Feststellungen in Dortmund und Gelsenkirchen
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6086186
BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6089394
BPOL NRW: Verbotener Gegenstand Bundespolizei beschlagnahmt Wurfstern
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6080505
BPOL NRW: Bundespolizei findet Teleskopschlagstock
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6064548
BPOL NRW: Schlagstock und Messer aufgefunden - Bundespolizei verhaftet Gesuchten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6055689
BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt im Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehrere Messer und ein Pfefferspray.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6103017
Der Hauptbahnhof Gelsenkirchen zählt zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und wird täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzerinnen und Nutzer des genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 28. August, 00:00 Uhr, bis zum 31. August 2025, 24:00 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.
In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen.
Zum Auswertungszeitpunkt wurden seit Januar 2025 insgesamt -63- Vorfälle in und am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgestellt, bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten
Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen, Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Wurfsterne und Schlagstöcke sicher.
Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten und Wirksamkeit der vergangenen Allgemeinverfügung:
BPOL NRW: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zeigt Wirkung - Zahlreiche Feststellungen in Dortmund und Gelsenkirchen
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6086186
BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6089394
BPOL NRW: Verbotener Gegenstand Bundespolizei beschlagnahmt Wurfstern
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6080505
BPOL NRW: Bundespolizei findet Teleskopschlagstock
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6064548
BPOL NRW: Schlagstock und Messer aufgefunden - Bundespolizei verhaftet Gesuchten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6055689
BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt im Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehrere Messer und ein Pfefferspray.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6103017
Der Hauptbahnhof Gelsenkirchen zählt zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und wird täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzerinnen und Nutzer des genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 28. August, 00:00 Uhr, bis zum 31. August 2025, 24:00 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.
Quelle: Nordrhein-Westfalen