Bundespolizei stellt Springmesser bei Handgepäckkontrolle am Flughafen Köln/Bonn sicher

© sichergestelltes Springmesser
sichergestelltes Springmesser
Am frühen Morgen des 16. Oktober 2025 stellten Luftsicherheitsassistenten bei einer Routinekontrolle am Flughafen Köln/Bonn im Handgepäck eines 43-jährigen deutschen Reisenden ein Springmesser fest.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Die hinzugezogenen Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn überprüften den Sachverhalt und stellten nach Einsichtnahme fest, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit gemäß Luftsicherheitsgesetz handelt.
Eine durchgeführte fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes verlief negativ. Das Springmesser wurde sichergestellt, und der Betroffene belehrt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Ausreise nach Antalya fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen von Messern oder ähnlichen Gegenständen im Handgepäck grundsätzlich verboten ist. Schon der Versuch, solche Gegenstände durch die Sicherheitskontrolle zu bringen, kann zu Sicherstellungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen.
Eine durchgeführte fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes verlief negativ. Das Springmesser wurde sichergestellt, und der Betroffene belehrt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Ausreise nach Antalya fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen von Messern oder ähnlichen Gegenständen im Handgepäck grundsätzlich verboten ist. Schon der Versuch, solche Gegenstände durch die Sicherheitskontrolle zu bringen, kann zu Sicherstellungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen