Bundespolizei stellt verbotene Waffe bei Sicherheitskontrolle sicher

© sichergestelles Faustmesser
sichergestelles Faustmesser
Am frühen Morgen des 21. September entdeckten Bundespolizisten bei der Kontrolle des Handgepäcks eines 52-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen am Flughafen Köln/Bonn ein verbotenes Faustmesser.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Faustmesser gelten als besonders gefährliche Waffen: Sie können verdeckt geführt werden und ermöglichen gezielte, kraftvolle Stiche. Ihr Besitz und das Mitführen sind nach dem Waffengesetz in Deutschland ausdrücklich verboten.
Das Messer wurde umgehend sichergestellt, eine Strafanzeige gegen den Mann gefertigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seine Weiterreise mit Flug FR 5550 nach Bergamo antreten.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen verbotener Waffen an Flughäfen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und keinerlei Toleranz besteht.
Das Messer wurde umgehend sichergestellt, eine Strafanzeige gegen den Mann gefertigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seine Weiterreise mit Flug FR 5550 nach Bergamo antreten.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen verbotener Waffen an Flughäfen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und keinerlei Toleranz besteht.
Quelle: Nordrhein-Westfalen