Bundespolizei vollstreckt am Wochenende Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Kempen - Niederkrüchten - Straelen (ots) - Am Freitagnachmittag, 1. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 57 einen 41-jährigen Serben als Fahrer eines Personenkraftwagens. Eine Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten serbischen Reisepasses ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Essen mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen falscher Versicherung an Eides statt gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ein 30-jähriger Ukrainer reiste am Samstagnachmittag auf der Autobahn 52 als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen heraus, dass der Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wird. Der Ukrainer wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kempen zur Verbüßung einer 50-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht, da er die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro nicht bezahlen konnte.
Auf der Autobahn 40 kontrollierte die Bundespolizei am späten Samstagabend Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien einer 42-jährigen Polin überprüft. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte die Frau gleich mit zwei Haftbefehlen wegen Betruges. Da die Verurteilte die Geldstrafe von insgesamt 2319 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei die Verurteilte zur Verbüßung der 90-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich ein.
Am Sonntagnachmittag, 3. August 2025, wurde auf der Autobahn 57 ein 40-jähriger Rumäne bei der Einreise in das Bundesgebiet angehalten und kontrolliert. Ein Datenabgleich der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Vollstreckungshaftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls gegen den Mann erlassen hat. Zudem hat das Ausländeramt Hamburg ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen. Der Rumäne wurde daraufhin verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 188-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve gebracht.
Ein 30-jähriger Ukrainer reiste am Samstagnachmittag auf der Autobahn 52 als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen heraus, dass der Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wird. Der Ukrainer wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kempen zur Verbüßung einer 50-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht, da er die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro nicht bezahlen konnte.
Auf der Autobahn 40 kontrollierte die Bundespolizei am späten Samstagabend Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien einer 42-jährigen Polin überprüft. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte die Frau gleich mit zwei Haftbefehlen wegen Betruges. Da die Verurteilte die Geldstrafe von insgesamt 2319 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei die Verurteilte zur Verbüßung der 90-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich ein.
Am Sonntagnachmittag, 3. August 2025, wurde auf der Autobahn 57 ein 40-jähriger Rumäne bei der Einreise in das Bundesgebiet angehalten und kontrolliert. Ein Datenabgleich der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Vollstreckungshaftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls gegen den Mann erlassen hat. Zudem hat das Ausländeramt Hamburg ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen. Der Rumäne wurde daraufhin verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 188-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve gebracht.
Quelle: Nordrhein-Westfalen