Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Bahnhof und Flughafen

Am 5. August stellten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund sowie am Hauptbahnhof Gelsenkirchen jeweils einen Mann fest, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag.
Dortmund - Gelsenkirchen (ots) - Gegen 9 Uhr kam ein deutscher Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje (Nordmazedonien) und legte seinen Reisepass vor. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Köln nach dem 53-Jährigen fahnden ließ.
Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der Dürener entweder 2100 Euro Geldstrafe zahlen oder eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.
Er konnte die erforderliche Summe aufbringen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen ihn die Einsatzkräfte aus der Dienststelle.
Nur ein paar Stunden später, gegen 14 Uhr, kontrollierten Beamte am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen bulgarischen Staatsangehörigen.
Die Überprüfung seiner Daten ergab, dass gegen ihn eine aktuelle Fahndung zur Festnahme vorlag. Daraufhin verhafteten ihn die Uniformierten.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte den Wohnungslosen, der wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war.
Er musste entweder eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro zahlen oder eine 5-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Der 39-Jährige gab an, dass die erforderliche Summe nicht aufbringen zu können.
Im Anschluss der Maßnahmen überstellten ihn die Einsatzkräfte an die Justizvollzugsanstalt.
Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss der Dürener entweder 2100 Euro Geldstrafe zahlen oder eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.
Er konnte die erforderliche Summe aufbringen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen ihn die Einsatzkräfte aus der Dienststelle.
Nur ein paar Stunden später, gegen 14 Uhr, kontrollierten Beamte am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen bulgarischen Staatsangehörigen.
Die Überprüfung seiner Daten ergab, dass gegen ihn eine aktuelle Fahndung zur Festnahme vorlag. Daraufhin verhafteten ihn die Uniformierten.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte den Wohnungslosen, der wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war.
Er musste entweder eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro zahlen oder eine 5-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Der 39-Jährige gab an, dass die erforderliche Summe nicht aufbringen zu können.
Im Anschluss der Maßnahmen überstellten ihn die Einsatzkräfte an die Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen