Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Kempen - Gronau - Niederkrüchten (ots) - Am Donnerstagnachmittag, 7. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Gronau einen 59-jährigen Litauer. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Diebstahls und besonders schweren Diebstahls gesucht wird. Hiernach hatte der Verurteilte noch Geldstrafen von insgesamt 4000 Euro zu zahlen oder die 133-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Außerdem sind Kosten der Einziehung in Höhe von 5000 Euro zu begleichen. Der Litauer wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Münster gebracht, da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Ein 36-jähriger Ungar reiste am Abend auf der Autobahn 52 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der Mann seine gültige ungarische Identitätskarte vor. Ein durchgeführter Datenabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab zwei Fahndungsnotierungen zur Festnahme. Zu einem lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz vor. Hier war noch eine Geldstrafe in Höhe von 2640 Euro zu zahlen oder eine 66-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Zum anderen von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall war noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zu begleichen oder eine 30-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Den zur Abwendung der Vollstreckung der Freiheitsstrafen erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 3090 Euro konnte der Ungar aufbringen. Nach Einzahlung des Geldbetrages durfte der Ungar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Ein 36-jähriger Ungar reiste am Abend auf der Autobahn 52 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der Mann seine gültige ungarische Identitätskarte vor. Ein durchgeführter Datenabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab zwei Fahndungsnotierungen zur Festnahme. Zu einem lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz vor. Hier war noch eine Geldstrafe in Höhe von 2640 Euro zu zahlen oder eine 66-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Zum anderen von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall war noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zu begleichen oder eine 30-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Den zur Abwendung der Vollstreckung der Freiheitsstrafen erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 3090 Euro konnte der Ungar aufbringen. Nach Einzahlung des Geldbetrages durfte der Ungar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen