Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Kleve - Kempen - Emmerich - Straelen - Kranenburg (ots) - Am späten Freitagabend, 22. August 2025, reiste ein 22-jähriger Lette als Beifahrer in einem in Lettland zugelassenen Personenkraftwagen auf der Autobahn 3 über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme zur Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr), die durch die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen ihn vorliegt. Da der Gesuchte die fällige Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei den Letten zur Verbüßung der 35-tägigen Haftstrafe am Samstag in das Gefängnis in Kleve ein.
Auf der Autobahn 40 kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, 23. August 2025, einen 28-jährigen Tschechen als Fahrer eines in Tschechien zugelassenen Personenkraftwagens. In diesem Fall stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hof wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 975 Euro bei der Bundespolizei ein und durfte danach seine Reise fortsetzen.
Einen 24-jährigen Portugiesen kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, 23. August 2025, auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg als Fahrer eines in Portugal zugelassenen Personenkraftwagens. Zur Kontrolle legte der Reisende seinen gültigen portugiesischen Reisepass und einen totalgefälschten angolanischen Führerschein vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve wurde der Führerschein sichergestellt. Der Mann konnte danach weiterreisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Auf der Autobahn 40 kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, 23. August 2025, einen 28-jährigen Tschechen als Fahrer eines in Tschechien zugelassenen Personenkraftwagens. In diesem Fall stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hof wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 975 Euro bei der Bundespolizei ein und durfte danach seine Reise fortsetzen.
Einen 24-jährigen Portugiesen kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, 23. August 2025, auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg als Fahrer eines in Portugal zugelassenen Personenkraftwagens. Zur Kontrolle legte der Reisende seinen gültigen portugiesischen Reisepass und einen totalgefälschten angolanischen Führerschein vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve wurde der Führerschein sichergestellt. Der Mann konnte danach weiterreisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen