Bundespolizei vollstreckt Untersuchungshaft und beschlagnahmt Schusswaffe und Falschgeld

Am Wochenende konnte die Bundespolizei in Aachen gleich zwei besondere Fahndungstreffer landen.
Aachen (ots) - Am Sonntag reiste gegen 16:45 Uhr ein 48-jähriger Kameruner aus Belgien nach Deutschland ein. Gegen ihn lag ein
Untersuchungshaftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und
Verkehrsgefährdung vor, wobei er den Leib und das Leben anderer gefährdet hatte. Aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs kam ein Mensch zu Tode. Da die Person trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Fortsetzungshauptverhandlungstermin erschienen ist, hat das Amtsgericht Minden einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Er wird am heutigen Tag dem Amtsgericht Aachen zum Zwecke der Bestätigung des Haftbefehls vorgeführt.
Bereits Samstagmorgen spielte sich folgender Sachverhalt am Hauptbahnhof Aachen ab:
Gegen 08.30 Uhr meldete ein Zeuge, dass ihm gerade eine Schusswaffe am Hauptbahnhof Aachen zum Kauf angeboten wurde. Er konnte den vermeintlichen Verkäufer beschreiben. Beamte der Bundespolizei konnten, dank der guten Beschreibung des Zeugen und der vorliegenden Videoauswertung, den Verdächtigen in Bahnhofsnähe antreffen.
Der 38-jährige Pole konnte sofort so gesichert werden, dass er keinen Zugriff mehr auf etwaige Taschen oder seinen mitgeführten Rucksack hatte. Bei der Durchsuchung wurde dann in seinem Rucksack eine Schusswaffe aufgefunden. Bei dieser handelte es sich um eine sogenannte Schreckschusswaffe. Sie wurde beschlagnahmt. Zusätzlich zu der Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde er postalisch von der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Handels mit Betäubungsmitteln gesucht.
Noch während der Anzeigenaufnahme meldete sich ein weiterer Zeuge und gab an, dass der Beschuldigte ihm eine Flasche Wodka mit Falschgeld bezahlt hätte. Er händigte den Beamten einen gefälschten 50,-EUR Schein aus. Somit erweiterte sich die Strafakte noch um das Inverkehrbringen von Falschgeld.
Untersuchungshaftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und
Verkehrsgefährdung vor, wobei er den Leib und das Leben anderer gefährdet hatte. Aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs kam ein Mensch zu Tode. Da die Person trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Fortsetzungshauptverhandlungstermin erschienen ist, hat das Amtsgericht Minden einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Er wird am heutigen Tag dem Amtsgericht Aachen zum Zwecke der Bestätigung des Haftbefehls vorgeführt.
Bereits Samstagmorgen spielte sich folgender Sachverhalt am Hauptbahnhof Aachen ab:
Gegen 08.30 Uhr meldete ein Zeuge, dass ihm gerade eine Schusswaffe am Hauptbahnhof Aachen zum Kauf angeboten wurde. Er konnte den vermeintlichen Verkäufer beschreiben. Beamte der Bundespolizei konnten, dank der guten Beschreibung des Zeugen und der vorliegenden Videoauswertung, den Verdächtigen in Bahnhofsnähe antreffen.
Der 38-jährige Pole konnte sofort so gesichert werden, dass er keinen Zugriff mehr auf etwaige Taschen oder seinen mitgeführten Rucksack hatte. Bei der Durchsuchung wurde dann in seinem Rucksack eine Schusswaffe aufgefunden. Bei dieser handelte es sich um eine sogenannte Schreckschusswaffe. Sie wurde beschlagnahmt. Zusätzlich zu der Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde er postalisch von der Staatsanwaltschaft Köln wegen des Handels mit Betäubungsmitteln gesucht.
Noch während der Anzeigenaufnahme meldete sich ein weiterer Zeuge und gab an, dass der Beschuldigte ihm eine Flasche Wodka mit Falschgeld bezahlt hätte. Er händigte den Beamten einen gefälschten 50,-EUR Schein aus. Somit erweiterte sich die Strafakte noch um das Inverkehrbringen von Falschgeld.
Quelle: Nordrhein-Westfalen