Diebstahl von Kaffeebohnen - Täter greifen Bundespolizisten an

Drei Männer haben am Donnerstagabend (31. Juli) einen Diebeszug in einer Drogerie im Hauptbahnhof Hamm unternommen.
Hamm (ots) - Als sie erwischt wurden, griff einer die Einsatzkräfte der Bundespolizei an.
Der Ladendetektiv hatte beobachtet, wie die drei Männer paketweise Kaffeebohnen stahlen und alarmierte die Bundespolizei. Er sprach sie an und hielt zwei bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Dem Dritten gelang unerkannt die Flucht.
Bei den beiden Festgenommenen, einem 30-jährigen Syrer und einem 29-jährigen Tunesier wurden 20 Kilogramm Kaffeebohnen im Wert von 260 Euro sichergestellt. Wie der Ladendetektiv später mitteilte, konnte er dem Tunesier den Diebstahl von acht Kilogramm Kaffeebohnen zwei Tage zuvor zuordnen. Er unterlegte den Verdacht mit Videoaufnahmen.
Weil sich der Syrer äußerst aggressiv gegenüber den Bundespolizisten gab, wurde er gefesselt. Dagegen sperrte er sich und versuchte vergeblich, die Beamten mit Tritten zu verletzen.
Gegen die beiden Tatverdächtige wurde ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigem Diebstahl eingeleitet. Der Syrer muss sich darüber hinaus für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Fahndungsmaßnahmen nach dem dritten Tatverdächtigen blieben bislang erfolglos.
Der Ladendetektiv hatte beobachtet, wie die drei Männer paketweise Kaffeebohnen stahlen und alarmierte die Bundespolizei. Er sprach sie an und hielt zwei bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Dem Dritten gelang unerkannt die Flucht.
Bei den beiden Festgenommenen, einem 30-jährigen Syrer und einem 29-jährigen Tunesier wurden 20 Kilogramm Kaffeebohnen im Wert von 260 Euro sichergestellt. Wie der Ladendetektiv später mitteilte, konnte er dem Tunesier den Diebstahl von acht Kilogramm Kaffeebohnen zwei Tage zuvor zuordnen. Er unterlegte den Verdacht mit Videoaufnahmen.
Weil sich der Syrer äußerst aggressiv gegenüber den Bundespolizisten gab, wurde er gefesselt. Dagegen sperrte er sich und versuchte vergeblich, die Beamten mit Tritten zu verletzen.
Gegen die beiden Tatverdächtige wurde ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigem Diebstahl eingeleitet. Der Syrer muss sich darüber hinaus für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Fahndungsmaßnahmen nach dem dritten Tatverdächtigen blieben bislang erfolglos.
Quelle: Nordrhein-Westfalen