Es hat geklingelt - Bundespolizei verhaftet Selbststeller

Manchmal kommt die Arbeit von ganz alleine.
Aachen (ots) - So geschehen bei der Bundespolizei in Aachen.
Am gestrigen Dienstag klingelte ein 41-jähriger Iraker bei der Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof. Er gab an, keine Dokumente zu besitzen, aus Belgien eingereist zu sein und jetzt ein Schutzersuchen stellen zu wollen.
Teil der Bearbeitung ist unter anderem die Abnahme von
Fingerabdrücken. Hierbei kam heraus, dass die Person in Deutschland kein Unbekannter ist. Zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Münster lagen gegen ihn vor.
Insgesamt 75 Tage Haft wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs oder Geldstrafen von insgesamt 750, - EUR lauteten die Urteile aus Münster.
Die Staatsanwaltschaften Essen und Kleve versuchten ebenfalls, der Person postalisch habhaft zu werden. Hier wurde der Betreffende wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Diebstahls gesucht.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine britische Asylkarte, die besagt, dass er sich dort in einem laufenden Asylverfahren befindet.
Da er zahlungsunfähig war, wurde er dem Polizeigewahrsam in Aachen überstellt.
Ein 50-jähriger Niederländer kam ebenso in den Genuss einer Streifenwagenfahrt. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt, nachdem der Betreffende gegen 14:30 Uhr aus den Niederlanden eingereist war. Hier entdeckten die Beamten bei der Kontrolle einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. 2000, - Euro oder 25 Tage Haft lautete der Strafbefehl. Da er nicht zahlen konnte, wurde er ebenfalls eingeliefert.
Am gestrigen Dienstag klingelte ein 41-jähriger Iraker bei der Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof. Er gab an, keine Dokumente zu besitzen, aus Belgien eingereist zu sein und jetzt ein Schutzersuchen stellen zu wollen.
Teil der Bearbeitung ist unter anderem die Abnahme von
Fingerabdrücken. Hierbei kam heraus, dass die Person in Deutschland kein Unbekannter ist. Zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Münster lagen gegen ihn vor.
Insgesamt 75 Tage Haft wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs oder Geldstrafen von insgesamt 750, - EUR lauteten die Urteile aus Münster.
Die Staatsanwaltschaften Essen und Kleve versuchten ebenfalls, der Person postalisch habhaft zu werden. Hier wurde der Betreffende wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Diebstahls gesucht.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine britische Asylkarte, die besagt, dass er sich dort in einem laufenden Asylverfahren befindet.
Da er zahlungsunfähig war, wurde er dem Polizeigewahrsam in Aachen überstellt.
Ein 50-jähriger Niederländer kam ebenso in den Genuss einer Streifenwagenfahrt. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt, nachdem der Betreffende gegen 14:30 Uhr aus den Niederlanden eingereist war. Hier entdeckten die Beamten bei der Kontrolle einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. 2000, - Euro oder 25 Tage Haft lautete der Strafbefehl. Da er nicht zahlen konnte, wurde er ebenfalls eingeliefert.
Quelle: Nordrhein-Westfalen