Fahndungserfolg auf der Autobahn 61: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle und stellt ein Einhandmesser sicher
Am Donnerstagnachmittag, 13. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 28-jährigen Italiener.
Kleve - Kempen - Kaldenkirchen (ots) - Dieser reiste zuvor als Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit italienischer Zulassung auf der Bundesautobahn 61 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung der ausgehändigten Dokumente des Mannes in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen den Reisenden gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Köln bestanden. Bereits im Jahr 2019 hatte das Amtsgericht Köln den Gesuchten wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro, ersatzweise 34 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Im Jahr 2023 verurteilte das Amtsgericht Köln den Mann erneut. Diesmal verhängte das Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro, ersatzweise 65 Tagen Freiheitsstrafe.
Bei der Durchsuchung des Verurteilten fanden die Bundespolizisten ein griffbereites Einhandmesser in dessen geöffnetem Rucksack. Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellte das Messer sicher. Daraufhin wurde die Person vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Dort konnte er die Haftstrafe abwenden, indem er die geforderte Geldsumme von insgesamt 3450 Euro bezahlte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei dem Mann die Weiterreise.
Bei der Durchsuchung des Verurteilten fanden die Bundespolizisten ein griffbereites Einhandmesser in dessen geöffnetem Rucksack. Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellte das Messer sicher. Daraufhin wurde die Person vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Dort konnte er die Haftstrafe abwenden, indem er die geforderte Geldsumme von insgesamt 3450 Euro bezahlte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei dem Mann die Weiterreise.
Quelle: Nordrhein-Westfalen