Fahndungserfolge der Bundespolizei in Dortmund und Essen

Am 9. September verhaftete die Bundespolizei zwei Männer am Dortmunder und Essener Hauptbahnhof.
Dortmund, Essen (ots) - Bereits am Morgen gegen 09:45 Uhr kontrollierten die Uniformierten am Dortmunder Hauptbahnhof einen iranischen Staatsbürger. Da er sich den Beamten gegenüber nicht ausweisen konnte, begleitete er die Streife zur Dienststelle. Dort stellten die Einsatzkräfte die Identität des 22-Jährigen mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen exhibitionistischer Handlungen zur Festnahme ausgeschrieben war. Daraufhin nahmen die Beamten den Mann fest. Der Wohnungslose muss entweder eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlen oder eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Da der Iraner angab, die Geldstrafe nicht zahlen zu können, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Gegen 14:40 Uhr überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Essen einen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten glichen die mündlichen Angaben des 35-Jährigen mit den polizeilichen Systemen ab und stellten eine Ausschreibung fest. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erlassen. Der Wohnungslose wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Die Bundespolizisten nahmen den Mann vor Ort fest und brachten ihn zur Dienststelle. Seine Identität wurde mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt. Im Anschluss brachten die Polizisten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Da der Iraner angab, die Geldstrafe nicht zahlen zu können, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Gegen 14:40 Uhr überprüfte eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Essen einen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten glichen die mündlichen Angaben des 35-Jährigen mit den polizeilichen Systemen ab und stellten eine Ausschreibung fest. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erlassen. Der Wohnungslose wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Die Bundespolizisten nahmen den Mann vor Ort fest und brachten ihn zur Dienststelle. Seine Identität wurde mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt. Im Anschluss brachten die Polizisten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen