Falsche Identitäten, gefälschte Dokumente - Bundespolizei deckt Haftbefehl und Fahndungstreffer am Flughafen Köln/Bonn auf
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Köln/Bonn, 15. Dezember 2025 - Am Montagnachmittag haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei Einreisekontrollen gleich zwei gesuchte Personen festgestellt.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Beide reisten unabhängig voneinander mit demselben Flug aus Bergamo (Italien) ein.
Im Rahmen einer lageabhängigen Kontrolle wurde zunächst ein 33-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger überprüft. Der Mann wies sich mit einem ghanaischen Reisepass sowie einem deutschen Aufenthaltstitel aus. Aufgrund von Unstimmigkeiten bestand der Verdacht des Ausweismissbrauchs, woraufhin die Person zur weiteren Überprüfung zur Dienststelle verbracht wurde.
Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten weitere Dokumente, darunter einen zweiten ghanaischen Reisepass sowie einen weiteren Aufenthaltstitel. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Aufenthaltstiteln um Totalfälschungen handelte. Zudem stellte sich heraus, dass der zunächst vorgelegte Reisepass missbräuchlich verwendet wurde, während der zweite Reisepass das echte Identitätsdokument darstellte.
Eine biometrische Identitätsprüfung bestätigte schließlich eine bestehende Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung. Dem Mann drohen nun unter anderem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Ausweismissbrauchs, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts.
Unabhängig davon kontrollierten Bundespolizisten eine weitere Person desselben Fluges. Auch hier führte eine Meldung aus dem polizeilichen Informationssystem zu einer intensiveren Überprüfung. Die Person legte einen ghanaischen Reisepass sowie einen italienischen Aufenthaltstitel vor. Im Zuge der polizeilichen Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass die vorgelegten Dokumente nicht zur tatsächlichen Identität des Mannes gehörten.
Nach weiteren Überprüfungen räumte die Person ein, falsche Personalien genutzt zu haben. Der Verdacht des Ausweismissbrauchs sowie der unerlaubten Einreise bestätigte sich. Beide Personen wurden dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Köln zugeführt und sollen einem Haftrichter vorgeführt werden.
Im Rahmen einer lageabhängigen Kontrolle wurde zunächst ein 33-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger überprüft. Der Mann wies sich mit einem ghanaischen Reisepass sowie einem deutschen Aufenthaltstitel aus. Aufgrund von Unstimmigkeiten bestand der Verdacht des Ausweismissbrauchs, woraufhin die Person zur weiteren Überprüfung zur Dienststelle verbracht wurde.
Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten weitere Dokumente, darunter einen zweiten ghanaischen Reisepass sowie einen weiteren Aufenthaltstitel. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Aufenthaltstiteln um Totalfälschungen handelte. Zudem stellte sich heraus, dass der zunächst vorgelegte Reisepass missbräuchlich verwendet wurde, während der zweite Reisepass das echte Identitätsdokument darstellte.
Eine biometrische Identitätsprüfung bestätigte schließlich eine bestehende Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung. Dem Mann drohen nun unter anderem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Ausweismissbrauchs, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts.
Unabhängig davon kontrollierten Bundespolizisten eine weitere Person desselben Fluges. Auch hier führte eine Meldung aus dem polizeilichen Informationssystem zu einer intensiveren Überprüfung. Die Person legte einen ghanaischen Reisepass sowie einen italienischen Aufenthaltstitel vor. Im Zuge der polizeilichen Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass die vorgelegten Dokumente nicht zur tatsächlichen Identität des Mannes gehörten.
Nach weiteren Überprüfungen räumte die Person ein, falsche Personalien genutzt zu haben. Der Verdacht des Ausweismissbrauchs sowie der unerlaubten Einreise bestätigte sich. Beide Personen wurden dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Köln zugeführt und sollen einem Haftrichter vorgeführt werden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen