Kölner Lichter - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück.
Köln (ots) - Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für
die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025,
eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen.
Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen
betreten.
Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit
eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung
oder Tasche aufbewahrt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-
bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz
die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025,
eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen.
Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen
betreten.
Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit
eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung
oder Tasche aufbewahrt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-
bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz
Quelle: Nordrhein-Westfalen