Korrektur zu "Kölner Lichter - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung"

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Köln (ots) - Bei der am 27. August um 12:26 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung zur Veranstaltung "Kölner Lichter" wurde fälschlicherweise von einem Glasflaschenverbot gesprochen.
Die Allgemeinverfügung bezieht sich jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Wir bitten dies zu entschuldigen.
Weitere Informationen: t1p.de/jj9fd
Die Allgemeinverfügung bezieht sich jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.
Wir bitten dies zu entschuldigen.
Weitere Informationen: t1p.de/jj9fd
Quelle: Nordrhein-Westfalen