Mann beleidigt Beamte der Bundespolizei und spuckt gegen Tür

Am 14. Oktober beleidigte ein Mann eine Streife der Bundespolizei am Recklinghäuser Hauptbahnhof.
Recklinghausen (ots) - Nach einem späteren Platzverweis spuckte er gegen die Tür der Bundespolizeiwache.
Gegen 1 Uhr wurden die Beamten am Recklinghäuser Hauptbahnhof auf eine lautstarke Auseinandersetzung aufmerksam. Während der Kontrolle weigerte sich der 39-Jährige, Angaben zu seiner Person zu machen. Seine Mitnahme zur Dienststelle zur Identitätsfeststellung konnte nur unter Einsatz von Handfesseln durchgeführt werden, da er jegliche Mitarbeit verweigerte und die Arme wild und unkontrolliert schwang.
Während der Verbringung beleidigte er die Einsatzkräfte durchgehend.
Nachdem die Beamten die Identität des Plettenbergers festgestellt hatten, beleidigte er sie erneut.
Nach Abschluss aller Maßnahmen erteilten die Bundespolizisten dem Polizeibekannten einen Platzverweis für den Hauptbahnhof.
Beim Verlassen spuckte er gegen die Eingangstür der Bundespolizeiwache, verließ anschließend jedoch den Bahnhof.
Er muss sich nun wegen Beleidigung und Verweigerung der Angaben zur Person verantworten. Aufgrund der Verunreinigung der Eingangstür können zudem weitere Kosten auf ihn zukommen.
Gegen 1 Uhr wurden die Beamten am Recklinghäuser Hauptbahnhof auf eine lautstarke Auseinandersetzung aufmerksam. Während der Kontrolle weigerte sich der 39-Jährige, Angaben zu seiner Person zu machen. Seine Mitnahme zur Dienststelle zur Identitätsfeststellung konnte nur unter Einsatz von Handfesseln durchgeführt werden, da er jegliche Mitarbeit verweigerte und die Arme wild und unkontrolliert schwang.
Während der Verbringung beleidigte er die Einsatzkräfte durchgehend.
Nachdem die Beamten die Identität des Plettenbergers festgestellt hatten, beleidigte er sie erneut.
Nach Abschluss aller Maßnahmen erteilten die Bundespolizisten dem Polizeibekannten einen Platzverweis für den Hauptbahnhof.
Beim Verlassen spuckte er gegen die Eingangstür der Bundespolizeiwache, verließ anschließend jedoch den Bahnhof.
Er muss sich nun wegen Beleidigung und Verweigerung der Angaben zur Person verantworten. Aufgrund der Verunreinigung der Eingangstür können zudem weitere Kosten auf ihn zukommen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen