Nach Bedrohung mit einer Gitarre: Bundespolizei vollzieht Gewahrsam
Am 9. Januar wurden Bundespolizisten in Bochum auf einen Mann aufmerksam.
Bochum (ots) - Nachdem er laut geschrien und die Einsatzkräfte mit
seiner Gitarre bedroht hatte, versuchte er, nach ihnen zu schlagen.
Die Beamten brachten den Aggressor in das Polizeigewahrsam.
Gegen 16:40 Uhr stellten die Uniformierten den lautstark
schreienden deutschen Staatsbürger im Hauptbahnhof fest. Als die
Polizisten ihn aufforderten, sich ruhig zu verhalten, versuchte der
32-Jährige, mit seiner Gitarre nach ihnen zu schlagen. Ein Beamter
ergriff das Musikinstrument, konnte den Schlag verhindern, brachte
den Mann zu Boden und fesselte ihn. In der Dienststelle beleidigte
und bedrohte er die Einsatzkräfte. Während seines Aufenthalts
urinierte der bereits polizeibekannte Mann in die Gewahrsamszelle.
Aufgrund seines Verhaltens regten die Bundespolizisten beim
zuständigen Richter eine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung
weiterer Straftaten an. Der Richter stimmte dieser zu. Die Beamten
brachten den Mann daraufhin in das Polizeigewahrsam.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen
Bedrohung und Beleidigung ein.
seiner Gitarre bedroht hatte, versuchte er, nach ihnen zu schlagen.
Die Beamten brachten den Aggressor in das Polizeigewahrsam.
Gegen 16:40 Uhr stellten die Uniformierten den lautstark
schreienden deutschen Staatsbürger im Hauptbahnhof fest. Als die
Polizisten ihn aufforderten, sich ruhig zu verhalten, versuchte der
32-Jährige, mit seiner Gitarre nach ihnen zu schlagen. Ein Beamter
ergriff das Musikinstrument, konnte den Schlag verhindern, brachte
den Mann zu Boden und fesselte ihn. In der Dienststelle beleidigte
und bedrohte er die Einsatzkräfte. Während seines Aufenthalts
urinierte der bereits polizeibekannte Mann in die Gewahrsamszelle.
Aufgrund seines Verhaltens regten die Bundespolizisten beim
zuständigen Richter eine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung
weiterer Straftaten an. Der Richter stimmte dieser zu. Die Beamten
brachten den Mann daraufhin in das Polizeigewahrsam.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen
Bedrohung und Beleidigung ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen