Scharfe Munition im Handgepäck - Amerikaner muss sich nun verantworten.

© Scharfe 9mm Patrone im Handgepäck.
Scharfe 9mm Patrone im Handgepäck.
Weil er mit einer scharfen Patrone den Sicherheitsbereich des Flughafen Köln Bonn betreten wollte, erwartet einen 65-jährigen US-Amerikaner nun ein Strafverfahren.
Köln (ots) - Am Mittwoch, den 24.09.25 wollte der Mann vom Flughafen Köln Bonn nach Palma de Mallorca reisen. Dem Luftsicherheitskontrollpersonal fiel dabei eine Patrone vom Kaliber 9mm im Handgepäck auf. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei erkannten, dass es sich dabei um funktionstüchtige Munition handelte. Der Fluggast gab an Hobbyschütze zu sein. Er habe aber keine Erklärung dafür, wie die Patrone in sein Handgepäck gelangt sein könnte. Die Munition wurde beschlagnahmt und der 65-Jährige muss sich nun wegen Verstößen gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz verantworten.
Nach Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durch die Bundespolizei, konnte der Mann seinen Flug nach Palma de Mallorca noch rechtzeitig erreichen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bitte achten sie vor Reiseantritt darauf, solche Gegenstände nicht mitzuführen. Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten sie auf der Webseite www.bundespolizei.de unter der Rubrik "Sicher auf Reisen - mit dem Flugzeug".
Nach Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durch die Bundespolizei, konnte der Mann seinen Flug nach Palma de Mallorca noch rechtzeitig erreichen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bitte achten sie vor Reiseantritt darauf, solche Gegenstände nicht mitzuführen. Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten sie auf der Webseite www.bundespolizei.de unter der Rubrik "Sicher auf Reisen - mit dem Flugzeug".
Quelle: Nordrhein-Westfalen