Schrotpatrone bei Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn entdeckt - Bundespolizei erhebt 500 Euro Sicherheitsleistung
© Bild Bundespolizei
Bild Bundespolizei
Bei einer routinemäßigen Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Sonntagabend eine einzelne Schrotpatrone im Handgepäck eines Reisenden entdeckt.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Der 27-jährige Österreicher war auf dem Weg zu seinem Flug, als das Röntgengerät beim Durchleuchten seines Gepäcks den verdächtigen Gegenstand anzeigte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde eine scharfe Schrotpatrone festgestellt.
Nach ersten Ermittlungen verfügt der Reisende über eine nationale waffenrechtliche Berechtigung aus Österreich, jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung zum Mitführen von Munition in Deutschland oder im Luftverkehr. Die Bundespolizei belehrte den Mann über die rechtlichen Bestimmungen, leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein und erhob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Munition, Waffen und ähnliche Gegenstände im Handgepäck grundsätzlich verboten sind. Reisende sollten sich vor Antritt einer Flugreise über die jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften informieren.
Nach ersten Ermittlungen verfügt der Reisende über eine nationale waffenrechtliche Berechtigung aus Österreich, jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung zum Mitführen von Munition in Deutschland oder im Luftverkehr. Die Bundespolizei belehrte den Mann über die rechtlichen Bestimmungen, leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein und erhob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Munition, Waffen und ähnliche Gegenstände im Handgepäck grundsätzlich verboten sind. Reisende sollten sich vor Antritt einer Flugreise über die jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften informieren.
Quelle: Nordrhein-Westfalen