Schusswaffe im Hauptbahnhof: Bundespolizei beschlagnahmt Pistole
© Bild: Bundespolizei
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Am 27. Oktober stellten Beamte der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof eine Schreckschusspistole fest.
Essen (ots) - Der Mann trug diese
in seinem Rucksack. Einen kleinen Waffenschein hatte er nicht.
Kurz vor Mitternacht, gegen 23:40 Uhr, trafen die Polizisten den 36-
Jährigen auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 an. Als er die Streife
bemerkte, versuchte er, sich schnellen Schrittes zu entfernen.
Auf den Grund seines Aufenthalts im Hauptbahnhof angesprochen,
machte er keine Angaben. Auch die Frage, ob er verbotene oder
gefährliche Gegenstände bei sich trage, verneinte der Bottroper.
Er stimmte der Einsichtnahme in seinen Rucksack zu. Dabei
stellten die Beamten eine geladene Schreckschusswaffe fest. Die
Waffe verfügte zwar über ein Prüfzeichen, jedoch dürfen solche
Waffen in der Öffentlichkeit nur mit kleinem Waffenschein geführt
werden. Da der bereits polizeibekannte Mann keinen solchen
besaß, beschlagnahmten die Einsatzkräfte die Waffe. Nach
erfolgter Belehrung gab der Beschuldigte an, die Waffe zur
Selbstverteidigung mitzuführen. Weiter äußerte sich der Deutsche
nicht.
Die Beamten entließen den Mann mit einem Platzverweis für den
Essener Hauptbahnhof. Die Bundespolizei leitete ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
ein.
in seinem Rucksack. Einen kleinen Waffenschein hatte er nicht.
Kurz vor Mitternacht, gegen 23:40 Uhr, trafen die Polizisten den 36-
Jährigen auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 an. Als er die Streife
bemerkte, versuchte er, sich schnellen Schrittes zu entfernen.
Auf den Grund seines Aufenthalts im Hauptbahnhof angesprochen,
machte er keine Angaben. Auch die Frage, ob er verbotene oder
gefährliche Gegenstände bei sich trage, verneinte der Bottroper.
Er stimmte der Einsichtnahme in seinen Rucksack zu. Dabei
stellten die Beamten eine geladene Schreckschusswaffe fest. Die
Waffe verfügte zwar über ein Prüfzeichen, jedoch dürfen solche
Waffen in der Öffentlichkeit nur mit kleinem Waffenschein geführt
werden. Da der bereits polizeibekannte Mann keinen solchen
besaß, beschlagnahmten die Einsatzkräfte die Waffe. Nach
erfolgter Belehrung gab der Beschuldigte an, die Waffe zur
Selbstverteidigung mitzuführen. Weiter äußerte sich der Deutsche
nicht.
Die Beamten entließen den Mann mit einem Platzverweis für den
Essener Hauptbahnhof. Die Bundespolizei leitete ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen