Sicherheit im Weihnachtsreiseverkehr - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
Anlässlich des Beginns der Weihnachtsmarkt-Saison hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen erlassen.
Köln (ots) - Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner und Bonner Hauptbahnhof, den Bahnhof Siegburg/Bonn sowie den Bahnhof Siegen.
In der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 30. Dezember 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
https://t1p.de/v2cyu
In der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 30. Dezember 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen